Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
23.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie
23.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll eine Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten über Google-Drive hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Marcel Bartsch heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
22.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
22.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Dateien über ein Messenger an zwei andere Personen gesendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
20.05.2026 Bewährungsstrafe beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
20.05.2026
WO? Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Gotthardt, Strafverteidigerin Svea Riepshoff
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Bewährung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen empfindliche Haftstrafen. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Svea Riepshoff sowie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnten in einer Doppelverteidigung das Gericht jedoch von einer Bewährungsstrafe überzeugen. So blieb die Freiheit des Mandanten erhalten. Er konnte den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit verlassen.
19.05.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornographischer Inhalte
19.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhte. Die Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage.
17.05.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie
17.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch die Schutzschrift des Fachanwalt für Strafrechts Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass bereits aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorliegt. Insbesondere lässt sich aus den festgestellten Speicherorten kein entsprechender Besitzwille des Mandanten ableiten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
15.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf seinen mobilen Geräten gespeichert zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
15.05.2026 Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
15.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergwaltigung
Ergebnis: Einstellung
13.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs
13.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Ihm wurde zur Last gelegt, im Rahmen einer sog. Kinky-Party eine Bekannte unter anderem durch einen Kuss sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ein entgegenstehender Wille der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Das Strafverfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
11.05.2026 Einstellung beim Vorwurf des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten
11.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz und das Sich-Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll mittels Bitcoin für Zugang zu einer Darknet-Website mit kinderpornographischen Inhalten gezahlt haben. Nach einer Hausdurchsuchung wurden auf seinen Geräten lediglich 12 Dateien mit entsprechendem Inhalt festgestellt. Die meisten davon waren bereits gelöscht. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass zwar das vormalige Vorhandensein von Dateien auf den Geräten meines Mandanten festgestellt werden konnte, nicht jedoch, dass diese durch Handlungen des Mandanten auf den Geräten gelandet sind. Auch konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mandant die Bitcoin-Zahlung getätigt hat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
10.05.2026 Einstellung bei Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern
10.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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