Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
Einstellung bei Misshandlung von Schutzbefohlenen
07.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Misshandlung von Schutzbefohlenen
Ergebnis: Einstellung
Einstellung bei Tatverdacht sexuelle Nötigung u.a.
06.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder – und jugendpornografischer Inhalte
05.10.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder– und jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder– und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einen kinderpornografischen Inhalt ins Internet hochgeladen haben. Im Wege einer Hausdurchsuchung seien auf seinen Endgeräten kinder- und jugendpornografische Inhalte aufgefunden worden. Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Vorwurf unbegründet ist, da es am erforderlichen Besitzwillen fehlte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Verhinderung einer Jugendstrafe bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen
01.10.2026
WO? Amtsgericht Rendsburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in acht Fällen
Ergebnis: Erteilung von Auflagen und Weisungen nach dem JGG
Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft der sexuelle Missbrauch eines Kindes in acht Fällen vorgeworfen. Er selbst war im damaligen Zeitpunkt vierzehn bzw. fünfzehn Jahre alt. Schon im Vorfeld der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Sodann konnte neben den persönlichen Besonderheiten des Mandanten auch dessen Entwicklung in den Fokus gerückt werden. Letztlich folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung und beließ es bei einer Verwarnung nebst passenden Weisungen, obwohl die Staatsanwaltschaft die Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe gem. § 27 JGG gefordert hatte.
Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
30.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Er soll eine sexuelle Handlung an einem seiner Schach-Schüler vorgenommen haben. Strafverteidiger Bartsch konnte jedoch darlegen, dass dieser Straftatbestand bereits daran scheitert, dass der Schach-Schüler bereits volljährig war. In einem gut begründeten Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Bartsch zudem darlegen, dass der Schach-Schüler auch keinen entgegenstehenden Willen äußerte, obwohl er hierzu in der Lage war. Auch ein sexueller Übergriff lag somit nicht vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
29.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten im Internet hochgeladen haben und im Besitz von computergenerierten kinderpornographischen Inhalten gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt und im Übrigen eine Einstellung aus Opportunitätsgründen nach Gesamtschau der Umstände angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes u.a.
28.09.2026
WO? Landgericht Kiel
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
Ergebnis: Wechselseitige Berufungsrücknahme und Erhalt der erstinstanzlich ausgeurteilten Bewährungsstrafe
Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft in erster Instanz eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde. Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten, ging es vor dem Landgericht Kiel darum die Bewährungsstrafe zu verteidigen. Nach einem durch die Verteidigung initiierten Rechtsgespräch und der Darlegung weiterer, neuer Strafmilderungsgründe konnte die Staatsanwaltschaft von einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugt werden, sodass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.
Einstellung beim Verdacht sexueller Belästigung
25.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unseren Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer Klavierstunde Hüfte und Gesäß der Klavierschülerin gestreift, seine Hand auf ihren Rücken gelegt und ihr auf den Oberschenkel geklopft haben. Die Klavierschülerin ließ dies wortlos geschehen. Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass keine sexuelle Handlung vorliegt, kein eindeutig entgegenstehender Wille erkennbar gewesen ist und im Übrigen die Aussage der Klavierschülerin unglaubhaft ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
24.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Ergebnis: Einstellung
Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
23.09.2026
WO? AG Lüneburg
WER? Strafverteidiger Thure Höft
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Heute ging es um den Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte auf dem Smartphone, gefunden im Cache und im Telegramordner. Nach einem Rechtsgespräch waren Gericht und Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Verzicht auf die Herausgabe der Smartphones sowie ein normverdeutlichendes Gespräch einzustellen.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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