AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

04.06.2026 Einstellung bei Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

04.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Wiesbaden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Verbreitens und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über einen Facebook-Account eine kinderpornografische Datei versendet zu habenDer Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

03.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

03.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Tumblrkinderpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu habenDas Verfahren wurde durch zwei CyberTipline-Meldungen des NCMEC an das BKA eingeleitet. Das BKA konnte anschließend durch die IP-Adresse die Identität des Anschlussinhabers ermitteln, der ein Familienmitglied unserer Mandantin war. Während der Durchsuchung legte unsere Mandantin jedoch ein Geständnis ab, wodurch sich der Tatverdacht gegen sie richtete. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erzielte Rechtsanwalt Grabitz antragsgemäß eine EinstellungEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

02.06.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten

02.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Letztere ist in diesem Fall nicht erfolgt. 

23.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie

23.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll eine Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten über Google-Drive hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Marcel Bartsch heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

22.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

22.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Dateien über ein Messenger an zwei andere Personen gesendet habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

19.05.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornographischer Inhalte

19.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhteDie Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage. 

17.05.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

17.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch die Schutzschrift des Fachanwalt für Strafrechts Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass bereits aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorliegt. Insbesondere lässt sich aus den festgestellten Speicherorten kein entsprechender Besitzwille des Mandanten ableiten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

15.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

15.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf seinen mobilen Geräten gespeichert zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

11.05.2026 Einstellung beim Vorwurf des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten

11.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde der Besitz und das Sich-Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll mittels Bitcoin für Zugang zu einer Darknet-Website mit kinderpornographischen Inhalten gezahlt haben. Nach einer Hausdurchsuchung wurden auf seinen Geräten lediglich 12 Dateien mit entsprechendem Inhalt festgestellt. Die meisten davon waren bereits gelöscht. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass zwar das vormalige Vorhandensein von Dateien auf den Geräten meines Mandanten festgestellt werden konnte, nicht jedoch, dass diese durch Handlungen des Mandanten auf den Geräten gelandet sind. Auch konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mandant die Bitcoin-Zahlung getätigt hat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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