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Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
29.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten im Internet hochgeladen haben und im Besitz von computergenerierten kinderpornographischen Inhalten gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt und im Übrigen eine Einstellung aus Opportunitätsgründen nach Gesamtschau der Umstände angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes u.a.
28.09.2026
WO? Landgericht Kiel
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
Ergebnis: Wechselseitige Berufungsrücknahme und Erhalt der erstinstanzlich ausgeurteilten Bewährungsstrafe
Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft in erster Instanz eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde. Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten, ging es vor dem Landgericht Kiel darum die Bewährungsstrafe zu verteidigen. Nach einem durch die Verteidigung initiierten Rechtsgespräch und der Darlegung weiterer, neuer Strafmilderungsgründe konnte die Staatsanwaltschaft von einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugt werden, sodass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.
Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
23.09.2026
WO? AG Lüneburg
WER? Strafverteidiger Thure Höft
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Heute ging es um den Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte auf dem Smartphone, gefunden im Cache und im Telegramordner. Nach einem Rechtsgespräch waren Gericht und Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Verzicht auf die Herausgabe der Smartphones sowie ein normverdeutlichendes Gespräch einzustellen.
Einstellung bei Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte
21.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über Kik mehrere kinder– und jugendpornographische Dateien sowohl in Privat– als auch in Gruppenchats versendet zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Strafverteidigers Grabitz, Fachanwalt für Strafrecht, konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
16.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde belastendes Material auf einem Laptop gefunden. Mittels einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits der Besitzwille unseres Mandanten erheblichen Zweifeln begegnet, zumindest aber eine Einstellung aus Opportunitätsgründen sachgerecht erschien. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
14.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Upload einer jugendpornographischen Datei auf „X“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand. Die Täterschaft war eine reine Mutmaßung, die einzig und allein auf einer Meldung des National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC, beruhte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
03.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „KIK/Media Lab“ kinder– und jugendpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war ein CyberTipline Report des NCMEC an das BKA. Daraufhin ermittelte das BKA anhand der IP-Adresse die Personalien unseres Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten
31.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einem CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist in diesem Fall nicht erfolgt. Darüber hinaus ist das Speichern von inkriminierten Daten auf einer Dropbox kein Verbreiten im Sinne des Strafrechts.
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
26.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. Im Rahmen einer Durchsuchung seien auf seinem Endgerät kinderpornographische Inhalte aufgefunden worden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass die stattgefundene Durchsuchung an schwerwiegenden Verstößen leidet und daher ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Im Übrigen war die Täterschaft unseres Mandanten hinsichtlich des vorgeworfenen Upload Vorgangs nicht nachweisbar. Bei den auf seinem Endgerät aufgefundenen minimalen Anzahl von inkriminierten Inhalten lag kein Besitzwille vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten
24.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden auf einen CT-Report gestützt, es wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger wurde eine nur sehr geringe Anzahl an inkriminierten Dateien gefunden. Daher konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Es fehlte schon die Zuordnung der tatrelevanten E-Mail-Adresse zu unserem Mandanten. Darüber hinaus waren die aufgefundenen Dateien nur in sogenannten Cache-Ordnern gespeichert. Außerdem wurde eine Vielzahl von Dateien ausgewertet und eben nur lediglich einzelne inkriminierte Dateien gefunden. Beides spricht gegen einen bewussten Besitz.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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