Ablauf des Strafverfahrens
Defensio Strafverteidiger – vorurteilsfrei und kompetent an Ihrer Seite
Schnell zum Inhalt:
Die Phasen eines Strafverfahrens
Das Strafverfahren ist insbesondere zur Feststellung einer Straftat und zur Festsetzung von Sanktionen und Strafen vorgesehen. Es untergliedert sich in verschiedene Phasen, das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren. Es folgt das Rechtsmittel- und schließlich das Strafvollstreckungsverfahren.
Ermittlungsverfahren
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Sobald die zuständigen Ermittlungsbehörden durch eine Anzeige oder auf anderem Wege Kenntnis vom Verdacht einer Straftat erlangen und ein Anfangsverdacht gem. §152 II StPO vorliegt sind die Behörden in der Regel verpflichtet, dem Sachverhalt nachzugehen.
Einstellung des Verfahrens
Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen für abgeschlossen hält und einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, kann Sie Anklage erheben. Dem gilt es bereits im Ermittlungsverfahren entgegen zu wirken. Hier liegt die große Chance der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, da jetzt ggf. noch eine nervenaufreibende Hauptverhandlung verhindert werden kann.
Strafbefehl Einspruch
Sobald Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie unverzüglich einen Verteidiger aufsuchen. Sie haben nämlich nur eine Frist von 2 Wochen nach Erlass des Strafbefehls, gegen diesen Einspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil. Das bedeutet, dass die dort gegen Sie verhängte Strafe nun vollstreckt wird.
Anklage – Zwischenverfahren
Sollte die Staatsanwaltschaft überzeugt sein, ausreichend Beweise für die Begehung der Straftat vorlegen zu können, wird Anklage erhoben. Die Anklage wird an das Gericht zur Prüfung geschickt und das Zwischenverfahren ist eröffnet. Sinn und Zweck des Zwischenverfahrens ist die nochmalige Überprüfung der Frage, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Hauptverfahren – Ablauf einer Hauptverhandlung
Wenn das Gericht die Anklage zulässt, also das Hauptverfahren eröffnet, werden ein oder mehrere Termine anberaumt. Wie lange dauert eine Hauptverhandlung? Eine Hauptverhandlung kann auf einen sog. „Hauptverhandlungstag“ mit nur einem kurzen Termin von einer halben Stunde beschränkt sein.
Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Maßregeln
Abgrenzung Strafe und Maßregel – Verteidigungstaktiken
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, stehen dem Gericht zahlreiche Sanktionsvarianten zur Verfügung. Nachfolgend möchte ich Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, auch zur jeweiligen Anwendung in der Praxis, geben. Über den konkreten Strafrahmen eines Delikts informieren Sie sich bitte in unserer Darstellung der einzelnen Delikte im Strafrecht.
Arten von Strafen
Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB).
Berufung
Mit der Hauptverhandlung ist auch im Falle der Verurteilung das Verfahren noch lange nicht abgeschlossen. Jedes amtsgerichtliche Urteil ist grds. mit der Berufung anfechtbar, § 312 StPO. Urteile des Landgerichts sind hingegen nicht mit der Berufung angreifbar. Hier ist einzig die Revision zulässiges Rechtsmittel.
Die Revision
Die Revision unterscheidet sich in mehreren Punkten von der Berufung. Statthaft ist dieses Rechtsmittel bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts und Oberlandesgerichts, sowie gegen Berufungsurteile des Landgerichts, aber auch im Wege der Sprungrevision (§ 335 StPO) gegen erstinstanzliche amtsgerichtliche Urteile.