AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

03.06.2025 – Freiheit bei Tatvorwurf schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

03.06.2025

WO? Landgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten

Ein langjähriges Verfahrensmärtyrium endete für den Mandanten mit der Freiheit. In der ersten Instanz wurde der Mandant wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer nicht bewährungsfähigen Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. In der zweiten Instanz übernahmen Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold. Sie zeigten auf, dass der Teilfreispruch zutreffend ist und im Übrigen nur ein minder schwerere Fall vorliegt. So konnte eine Bewährungsstrafe mit Gericht und Staatsanwaltschaft vereinbart werden. Das Ergebnis ist mittlerweile rechtskräftig.

30.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte

30.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram ein Nacktvideo einer 14-Jährigen versendet haben. Fachanwalt Dr. Henning konnte mit einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

27.03.2025 – Einstellung bei sexueller Missbrauch eines Kindes

27.03.2025

WO? Landgericht Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Verurteilung in zwei Taten zu vier Jahren Freiheitsstrafe, Freispruch im Hinblick auf drei weitere Taten

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch eines Kindes in fünf Fällen vor. In einer auf Freispruch ausgerichteten Verteidigung gelang es der Verteidigung, Zweifel an der Anklagehypothese zu säen. Das Mittel der Wahl waren hierbei insbesondere eine Vielzahl von Beweisanträgen. Auf diesem Wege gelang es, in über der Hälfte der angeklagten Taten einen Freispruch zu erzwingen. Die verbliebenen zwei Taten werden nun im Wege der Revision den Bundesgerichtshof beschäftigen.

24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte

24.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

17.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

17.03.2025

WO? Amtsgericht Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten den sexuellen Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Vor mehr als fünf Jahren sollte er ein damals elfjähriges Kind zwischen dessen Beinen angefasst haben. Rechtsanwalt Grabitz hatte bereits im Ermittlungsverfahren auf zahlreiche Auffälligkeiten in der Aussage des Kindes hingewiesen. Insbesondere war ungewöhnlich, dass die Vorwürfe von dem Kind mit zunehmendem Zeitablauf immer stärker zugespitzt wurden. Auch die Aussageentstehung deutete auf einen suggestiven Sog hin. Die Bedenken der Verteidigung veranlassten das Gericht im Zwischenverfahren dazu, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. In der Hauptverhandlung teilte die Gutachterin die bereits von Herrn Grabitz aufgeworfenen Bedenken. Das Gericht schloss sich dem Gutachten nach eigener Prüfung an und sprach den Angeklagten frei.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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