AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

05.06.2026 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern

05.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe an zwei Kindern sexuelle Handlungen in Form von Berührungen an der Brust und im Intimbereich vorgenommen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt, da bereits keine belastbare Aussagesubstanz gegeben warDas Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.   

20.05.2026 Bewährungsstrafe beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

20.05.2026

WO? Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Gotthardt, Strafverteidigerin Svea Riepshoff
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
Ergebnis: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen empfindliche Haftstrafen. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Svea Riepshoff sowie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnten in einer Doppelverteidigung das Gericht jedoch von einer Bewährungsstrafe überzeugen. So blieb die Freiheit des Mandanten erhalten. Er konnte den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit verlassen.

09.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

09.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenim Rahmen ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kindergartenkind auf der dortigen Personaltoilette mittels Doktorspiele sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen nicht bestehtEine unmittelbare Zeugenaussage des Kindes existierte nicht und wurde seitens der Erziehungsberechtigten verweigertEin individueller Tatzeitpunkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlose SpekualtionDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

14.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart. 

10.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs

10.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damals neunjährige Tochter im Rahmen von Umgangsbesuchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft ist. Dr. Hennig stellte klar heraus, dass sich der Konflikt der Eltern mittlerweile auf die Tochter übertragen hat und die Aussage durch erhebliche fremdsuggestive Prozesse beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

02.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

02.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit seiner neuen Lebensgefährtin Sex vor seinem neunjährigen Sohn gehabt zu haben. Dabei soll deSohn von etwas angespritzt worden sein. Der Verdacht gründete auf der Aussage der Mutter der Kinder und Audioaufnahmen. Mittels Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand, zumal die Vorwürfe im Rahmen eines erbittert geführten “Rosenkriegs” nach einer Trennung von der Kindesmutter erhoben worden waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

01.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Halle (Saale)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kind aus seinem Bekanntenkreis vor mehreren Jahren sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis, und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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