AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
10.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs
10.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damals neunjährige Tochter im Rahmen von Umgangsbesuchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft ist. Dr. Hennig stellte klar heraus, dass sich der Konflikt der Eltern mittlerweile auf die Tochter übertragen hat und die Aussage durch erhebliche fremdsuggestive Prozesse beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
08.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
08.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
02.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
02.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit seiner neuen Lebensgefährtin Sex vor seinem neunjährigen Sohn gehabt zu haben. Dabei soll der Sohn von etwas angespritzt worden sein. Der Verdacht gründete auf der Aussage der Mutter der Kinder und Audioaufnahmen. Mittels Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand, zumal die Vorwürfe im Rahmen eines erbittert geführten “Rosenkriegs” nach einer Trennung von der Kindesmutter erhoben worden waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
01.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Halle (Saale)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kind aus seinem Bekanntenkreis vor mehreren Jahren sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis, und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
26.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
26.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
21.03.2026 Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs
21.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor 6 Jahren das Kind seiner Ex-Freundin sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Traunstein konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
18.03.2026 Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
18.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Halle
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
13.03.2026 Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern
13.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
11.03.2026 Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern
11.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
09.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
09.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind, die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Snapchat mit einem Mädchen gechattet haben und sie dabei dazu gebracht haben, ihm intime Fotos zu schicken, sowie ihr ein „Dickpic“ gesendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen ausschied. Dies folgte insbesondere daraus, dass das Mädchen vorgetäuscht hatte, bereits 14 Jahre alt zu sein, und ein „Dickpic“ kein pornografischer Inhalt i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





