19.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhteDie Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage.