19.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhte. Die Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage.
