15.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf seinen mobilen Geräten gespeichert zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.