Besondere Expertise: Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Allgemeines Strafrecht
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unseren Standort in Hamburg
Telefon/Fax/Email:
Tel.: 040 – 54 80 13 81
Fax: 040 – 54 80 13 82
E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de
Erfahrung, Vertrauen, Exzellenz –
unsere Anwälte im Strafrecht in Hamburg
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht
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595 Bewertungen
Was Mandanten
über uns sagen

H/T Defensio gehört zu den bundesweit führenden Kanzleien für Strafrecht und Sexualstrafrecht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht stehen Ihnen in Hamburg beim Vorwurf einer Straftat engagiert und mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Strafverteidiger im Sexualstrafrecht in Hamburg
Bei der Strafverteidigung sexualstrafrechtlicher Vorwürfe (z.B. Vergewaltigung) ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein bundesweit gefragter Experte, der Ihnen am Hamburger Standort persönlich zur Verfügung steht. Im Sexualstrafrecht können Sie zudem auf die Expertise und Erfahrung von Fachanwältin für Strafrecht Mayer und Fachanwalt für Strafrecht Moro setzen.
Gerade beim Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung oder einem Vorwurf im Kontext kinderpornografischer Inhalte, ist die Belastungssituation extrem hoch. In dieser Lage sind wir absolut parteiisch, vertrauensvoll und mit langjähriger Erfahrung und Expertise für Sie da. Hier sehen sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht aufgelistet. Im Sexualstrafrecht wird Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig bundesweit nicht nur von Beschuldigten, sondern häufig von Kanzleien beauftragt oder empfohlen. Dr. Hennig ist zudem Fachanwaltsausbilder und Fachanwaltsdozent für den Bereich Sexualstrafrecht, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte im Strafrecht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Sein Staatsexamen hat er als Landesbester vor dem Oberlandesgericht Hamburg abgelegt.
Weitere Fachgebiete im Strafrecht
Die Kanzlei verfügt zudem über verschiedene Spezialisten für jeden Bereich des Strafrechts:
Mit Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stehen Ihnen zudem bundesweit zwei Experten der strafrechtlichen Revision zur Verfügung und bei der Verteidigung von Ärzten im Medizinstrafrecht zur Seite.
Auch im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung und jeweilige Experten.
Schutz für Beamte: Vorstrafe verhindern, Karriere bewahren
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Verteidigung von Beamten. Auch hier kommt es darauf an mit gut begründeten Schutzschriften eine Vorstrafe zu verhindern und den Beamtenstatus zu erhalten.
Was tun bei einer Vorladung der Polizei in Hamburg?
Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Jeder gute Strafverteidiger rät Ihnen: Keine Abgaben vor Akteneinsicht. Egal ob schuldig oder unschuldig. Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet. Mit einer Aussage zerstören Sie in aller Regel hingegen Verteidigungschancen.
12 Gründe für Defensio finden Sie hier.
Am Hamburger Standort direkt an der Elbphilharmonie, dem ältesten und wichtigsten Standort der Kanzlei, empfangen wir Sie gerne persönlich.
Wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns akribisch und unnachgiebig dafür ein, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt. Denn so kann eine öffentliche Gerichtsverhandlung und eine Bestrafung verhindert werden. Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihr Führungszeugnis haben für uns oberste Priorität.
Bei einer Mandatierung im Ermittlungsverfahren, können wir in den meisten Fällen Schlimmeres verhindern. Zahlreiche Anklagen und damit belastenden Gerichtsverfahren können wir bundesweit und in Hamburg so verhindern. Hier ein Ablaufplan, den wir Ihnen im Gespräch gerne näher persönlich erläutern:
- Kontaktieren Sie uns und Sie bekommen umgehend einen persönlichen, vertraulichen und unverbindlichen Termin. Wählen Sie zwischen einem Telefonat, einer Videokonferenz oder einem Termin vor Ort.
- Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite: In Hamburg stehen Ihnen die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig; Albrecht, Moro und Mayer zur Seite.
- Wir handeln sofort: Vernehmungstermin absagen, Verteidigung legitimieren und Akteneinsicht beantragen. Diese Schritte können oft noch am Tag der Kontaktaufnahme eingeleitet werden.
- Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihr Führungszeugnis zu schützen – unabhängig von Schuld oder Unschuld.
- Wir verhindern eine Anklage: Unser Ziel ist es, eine Anklageerhebung und Hauptverhandlung zu vermeiden. Durch gezielte Anträge (Schutzschriften) können wir bereits im Ermittlungsverfahren in aller Regel die Einstellung des Verfahrens durchzusetzen, um eine öffentliche Hauptverhandlung und Eintragungen im Zentralregister zu vermeiden.
Konzept: Gerichtsverhandlung verhindern durch Einstellung!
Wir versuchen bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren durch gezielte und umfassend begründete Anträge die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, also eine Anklage und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Zentralregister verhindern.
Was die Verteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Team auszeichnet
- Fachanwälte für Strafrecht
- Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
- Über 10 Jahre Erfahrung bundesweite Strafverteidigung
- Bundesweit gefragte Experten im Sexual-, Medizinstrafrecht und in der Revision
- Dozenten und Fachautoren für Strafrecht
- Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
- Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
- FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
- Fachanwaltsausbilder für Strafrecht
- Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) als Landesbester
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Ihre Strafverteidiger in Hamburg
Lernen Sie unser Team kennen


Höchste Spezialisierung!
Sexualstrafrecht
Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
Wir stellen uns nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Wir stellen uns die Frage, wie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreichen können. Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken.
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Hamburg
- Amtsgericht Hamburg- Mitte
- Amtsgericht Hamburg- Altona
- Amtsgericht Hamburg- St. Georg
- Amtsgericht Hamburg- Barmbek
- Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
- Amtsgericht Hamburg- Blankenese
- Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg- Harburg
Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Tostedt