Strafverteidigung im Strafrecht und
Sexualstrafrecht in Hamburg
Strafverteidigung im Strafrecht und
Sexualstrafrecht in Hamburg
Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.
Jedes Mandat, ob kleines oder großes Verfahren, bedeutet für uns eine große Verantwortung. Kein Fall ist gleich und in jedem Strafverfahren ist eine individuelle Strategie erforderlich, ausgerichtet an den Interessen unserer Mandanten.
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise:
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Schnelle persönliche Termine
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise:
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Schnelle persönliche Termine
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unseren Standort in Hamburg
Telefon/Fax/Email:
Tel.: 040 – 54 80 13 81
Fax: 040 – 54 80 13 82
E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht
Bewertungen bei
www.anwalt.de
953 Bewertungen
Bewertungen bei
www.google.com
595 Bewertungen
Was Mandanten
über uns sagen
Christian Albrecht
Fachanwalt für Strafrecht
H/T Defensio gehört zu den bundesweit führenden Kanzleien im Strafrecht und Sexualstrafrecht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht stehen Ihnen in Hamburg beim Vorwurf einer Straftat engagiert und mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Bei der Strafverteidigung sexualstrafrechtlicher Vorwürfe (z.B. Vergewaltigung) ist Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ein bundesweit gefragter Experte, der Ihnen am Hamburger Standort persönlich zur Verfügung steht.
Im Sexualstrafrecht und auch im allgemeinen Strafrecht können Sie zudem auf die Expertise und Erfahrung von Fachanwältin für Strafrecht Mayer und Fachanwalt für Strafrecht Moro setzen.
Gerade beim Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung ist die Belastungssituation extrem hoch. In dieser Lage sind wir absolut parteiisch, vertrauensvoll und mit langjähriger Erfahrung und Expertise für Sie da. Hier sehen sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht aufgelistet. Im Sexualstrafrecht wird Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig bundesweit nicht nur von Beschuldigten, sondern häufig von Kanzleien beauftragt oder empfohlen. Dr. Hennig ist zudem Fachanwaltsdozent für den Bereich Sexualstrafrecht, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte im Strafrecht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Sein Staatsexamen hat er als Landesbester vor dem Oberlandesgericht Hamburg abgelegt.
Die Kanzlei verfügt über verschiedene Spezialisten für jeden Bereich des Strafrechts:
Mit Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stehen Ihnen zudem bundesweit zwei Experten der strafrechtlichen Revision zur Verfügung.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ist zudem die Verteidigung von Ärzten im Medizinstrafrecht sowie die Verteidigung von Beamten. Beide Gebiete werden federführend durch den Kanzleigründer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig betreut.
Auch im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung und jeweilige Experten unter anderem Fachanwalt für Strafrecht Moro.
Am Hamburger Standort direkt an der Elbphilharmonie, dem ältesten und wichtigsten Standort der Kanzlei, empfangen wir Sie gerne persönlich.
Wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns akribisch und unnachgiebig dafür ein, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt. Denn so kann eine öffentliche Gerichtsverhandlung und eine Bestrafung verhindert werden. Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihr Führungszeugnis haben für uns oberste Priorität.
Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Jeder gute Strafverteidiger rät Ihnen: Keine Abgaben vor Akteneinsicht. Egal ob schuldig oder unschuldig. Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet. Mit einer Aussage zerstören Sie in aller Regel hingegen Verteidigungschancen.
12 Gründe für Defensio finden Sie hier.
Konzept: Gerichtsverhandlung verhindern durch Einstellung!
Wir versuchen bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren durch gezielte und umfassend begründete Anträge die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, also eine Anklage und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Zentralregister verhindern.
ERFAHRUNG KOMPETENZ • VERTRAUEN
Ihre Strafverteidiger in Hamburg
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Höchste Spezialisierung!
Sexualstrafrecht
Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
Wir stellen uns nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Wir stellen uns die Frage, wie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreichen können. Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken.
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Hamburg
- Amtsgericht Hamburg- Mitte
- Amtsgericht Hamburg- Altona
- Amtsgericht Hamburg- St. Georg
- Amtsgericht Hamburg- Barmbek
- Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
- Amtsgericht Hamburg- Blankenese
- Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg- Harburg
Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Tostedt