11.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde der Besitz und das Sich-Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll mittels Bitcoin für Zugang zu einer Darknet-Website mit kinderpornographischen Inhalten gezahlt haben. Nach einer Hausdurchsuchung wurden auf seinen Geräten lediglich 12 Dateien mit entsprechendem Inhalt festgestellt. Die meisten davon waren bereits gelöscht. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass zwar das vormalige Vorhandensein von Dateien auf den Geräten meines Mandanten festgestellt werden konnte, nicht jedoch, dass diese durch Handlungen des Mandanten auf den Geräten gelandet sind. Auch konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mandant die Bitcoin-Zahlung getätigt hat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.