10 Gründe für Defensio:
Dr. Hennig und sein Verteidigerteam
10 Gründe für Defensio:
Dr. Hennig und sein Verteidigerteam
Den richtigen Anwalt für Ihr Strafverfahren zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir haben Ihnen 10 Argumente zusammengestellt, die in der Kanzlei H/T Defensio Strafverteidiger großgeschrieben werden, um eine exzellente Strafverteidigung zu gewährleisten.

Den richtigen Anwalt für Ihr Strafverfahren zu finden, ist gar nicht so leicht. Wir haben Ihnen 10 Argumente zusammengestellt, die in der Kanzlei Dr. Hennig & Thum großgeschrieben werden, um eine exzellente Strafverteidigung zu gewährleisten.
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Höchste Spezialisierung auf und im Strafrecht
Das gesamte Defensio-Verteidigerteam ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig. In vielen Kanzleien werden auch heute noch mehrere Rechtsgebiete durch einen Anwalt betreut. Für uns undenkbar. Zu unserer Überzeugung ist eine hohe Spezialisierung unabdingbar, um jede Chance für den Mandanten zu nutzen. Denn nur bei höchster Spezialisierung sind ständige fachspezifische Weiterbildung, ein geschulter Blick und eine zielsichere, effiziente Bearbeitung möglich.
Sie gehen ja auch nicht zum Augenarzt, wenn Sie Zahnschmerzen haben.
Unsere Spezialisierung prägt aber nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Lebensläufe der verschiedenen Strafverteidiger. Alle haben von Beginn an ihre juristische Ausbildung schwerpunktmäßig auf das Strafrecht konzentriert.
Innerhalb des Strafrechts sind weitere Spezialisierungen vorhanden. So hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig neben dem allgemeines Strafrecht und Medizinstrafrecht insbesondere einen Schwerpunkt im Sexual– und Wirtschaftsstrafrecht gesetzt. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht hat einen besonderen Schwerpunkt im Drogenstrafrecht und Steuerstrafrecht. Franziska Mayer und Miriam Paschke verfügen über besondere Expertise im Jugendstrafrecht– und Sexualstrafrecht. Oliver Moro ist Anwalt für Sexual- und Wirtschaftsstrafrecht. Einen besonderen Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht hat Rechtsanwalt Jonas Göttert gesetzt.
Prof. Dr. Barth ist unser Experte im Steuerstrafrecht.
Prof. Dr. Gerhold unterstützt uns unter anderem in der Verteidigung im Ermittlungs-, sowie Revisionsverfahren und in der Vertretung in strafrechtlich geprägten Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden.
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Methode: Gerichtsverhandlung verhindern!
Wir setzen so früh wie möglich an, um unseren Mandanten eine Gerichtsverhandlung zu ersparen. Die Chancen sind am größten, wenn Sie bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter keine Aussage machen und zunächst Akteneinsicht beantragt wird. So weit so gut. Das kann jeder Strafverteidiger tun. Uns zeichnet aus, dass wir nach Akteneinsicht Ihre Ermittlungsakte akribisch prüfen und dann in fast allen Fällen einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens verfassen. Diesen stimmen wir freilich mit unseren Mandanten ab. Ziel kann auch bei schwersten Vorwürfen eine Einstellung mangels Tatverdacht sein. In anderen Fällen kommt eine Einstellung wegen Geringe der Schuld oder gegen Auflage in Betracht. Haben wir Erfolg gibt es keine Eintragung im Führungszeugnis und keine öffentliche und unangenehme Gerichtsverhandlung.
Doch unsere Anträge sind nicht irgendwelche Briefe an die Staatsanwaltschaft: Sie fußen stets auf dezidierten Kenntnisse in der strafrechtlichen Beweiswürdigung, des materiellen Strafrechts, des Strafprozessrechts und langjähriger taktische Erfahrung. Kein Schriftsatz ohne Darstellung des Sachverhalts nach Aktenlage, ggf. dezidierte Angriffe auf belastende Aussagen anhand der aussagepsychologischen Vorgaben des Bundesgerichtshofs, umfassende Argumentation mit allen Schwachstellen der Ermittlungen und immer ein breites wissenschaftliches Fundament, das heißt Fußnoten mit entsprechender Literatur und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. So erzeugen wir eine Druckschwelle, die weit überwiegend dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft bereit ist das Verfahren einzustellen.
Wir wollen den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Augen Höhe begegnen. Unser Anspruch ist Überlegenheit.
Dabei arbeiten wir nie nach Schema F, denn jeder Fall ist anders und verdient eine individuelle Verteidigungsstrategie, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Gleichwohl kennen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine Vielzahl von Fallkonstellationen und können auf unser kanzleiinternes Wissen zurückgreifen. Unser professionelles Knowledgemanagement ermöglicht eine zielsichere und effiziente Bearbeitung jedes strafrechtlichen Mandats
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Kampfgeist, Leidenschaft, Einsatz und Verhandlungsgeschick
Nicht nur schriftlich, sondern auch vor Gericht in der mündlichen Hauptverhandlung streiten wir für die bestmöglichen Ergebnisse unserer Mandanten. Hartnäckig, absolut einseitig dem Mandanteninteresse verpflichtet, vorbereitet und fachlich exzellent. Wir beherrschen die Klaviatur des Strafprozessrechts und können auch spontan auf die oft unvorhersehbaren Wendungen in einem Strafprozess reagieren. Der diplomatisch geschickte, konsensuale Verhandlungsstil oder der aggressive prozessuale Angriff auf alle angeblichen Indizien der Staatsanwaltschaft – man muss beides beherrschen und vor allem wissen, wann welcher Stil am besten für den Mandanten ist.
Oberstes Gebot muss der Erhalt der Freiheit sein.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig: In meinem Team hat niemand Platz der Angst vor Streit mit Richtern und Staatsanwälten hat. Unerschrockener, aufrichtiger Kampf für die Rechte des Beschuldigten ermöglicht überhaupt erst ein faires Verfahren. Es gibt objektive und faire Richter, aber auch bösartige und inkompetente. Man muss wissen, mit wem man verhandelt, um genau den richtigen Verhandlungsstil zu entfalten.
Man wird nicht Strafverteidiger, weil man denkt, das wäre ein netter Job.
Strafverteidigung ist nicht Beruf sondern Berufung. Diese Leidenschaft leben wir in jedem Mandant – egal ob kleines oder großes Verfahren.
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Was Mandanten sagen?
Ein Anwalt kann viel über sich erzählen. Mit unser nachgewiesen Fachkompetenz haben wir Ihnen schon einige hard facts geliefert – doch was sagen unsere Mandanten?
Unsere Bewertungen sprechen für sich! Überzeugen Sie sich selbst:
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Persönliche Betreuung
Wir wissen, dass unsere Mandanten immer in einer schwierigen Lebenssituation sind. Egal ob schuldig oder unschuldig – wer mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert ist, hat viel zu verlieren: Ein sauberes Führungszeugnis, viel Geld, seinen Führerschein, aber vor allem die Freiheit. In vielen Fällen steht die gesamte bürgerliche Existenz auf dem Spiel.
Um diese Belastung zu ertragen, brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite. Kein Mensch kann sich selbst effektiv verteidigen, wenn er erstmal eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hat. Der Strafverfolgungsapparat ist zu mächtig und das Strafrecht zu kompliziert.
Wir wollen, dass Sie das Gespräch mit uns verlassen mit dem sicheren Gefühl: „Jetzt ist jemand da, dem ich vertrauen kann, jemand der mir hilft, der sich um alles kümmert, der weiß was zu tun ist.“
Es soll nicht nur ein Gefühl sein, sondern genau das ist unser Auftrag, dem wir in jedem Verfahren – egal ob klein oder groß – verpflichtet sind. Viele unserer Mandanten sagen, dass bereits das erste Gespräch dazu geführt, dass sie wieder ruhiger schlafen konnten. Mit dem erlösenden Einstellungsbescheid war dann auch dauerhaft das seelische Befinden wieder hergestellt.
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Faire und transparente Kosten
Gute Strafverteidigung kostet Geld. Aber auf der anderen Seite wird Ihnen keine oder eine schlechte Verteidigung einen noch viel höheren Preis abverlangen.
Faire und transparente Kosten sind oberstes Gebot aller Strafverteidiger bei H/T. In nahezu allen Fällen wissen Sie nach dem Erstgespräch, was genau an Kosten auf Sie zukommt. Wir haben Pauschalen in denen alles enthalten ist. Zum Beispiel für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Termin bei der Polizei absagen, Akteneinsicht beantragen, Akte akribisch durcharbeiten, umfangreichen Einstellungsschriftsatz (Schutzschrift) verfassen und mit Ihnen abstimmen, bei Nachermittlungen weitere Anträge und ggf. mündliche Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft. Egal was im Einzelnen passiert, alles ist abgedeckt bis das Ermittlungsverfahren, idealerweise mit der erlösenden Einstellung abgeschlossen ist. Die konkrete Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Vorwurf und dem zu erwartenden Aufwand. Ratenzahlungen sind in aller Regel möglich. Gemeinsam einigen wir uns auf einen für beide Seiten fairen Preis. Versteckte oder überraschende Kosten existieren bei uns nicht.
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Verteidigerteam
Die meisten Strafverteidiger sind Einzelkämpfer. Dieses Konzept ist in allen anderen Rechtsgebieten überholt und zu unserer Überzeugung auch im Strafrecht nicht mehr zeitgemäß. Mit derzeit zwölf Berufsträgern (Dr. Jonas Hennig, Christian Albrecht, Prof. Dr. Barth, Prof. Dr. Gerhold, Franziska Meyer, Oliver Moro, Jonas Göttert, Miriam Paschke, Christoph Grabitz, Patrique Noetzel, Svenja Dörge, Philipp Hillingmeier, Jonas Meese) verteidigen wir bei Bedarf als eingespieltes Team. Der ständige fachliche und menschliche Austausch zwischen den Verteidigern schafft neben dem Team-Spirit auch zahlreiche Vorteile für unsere Mandanten. Komplizierte Fragen können immer in Teamsitzungen geklärt werden. Erfahrungen werden ausgetauscht und weitergegeben. Für uns ist das typische Einzelkämpferdasein vieler – auch erfolgreicher Strafverteidiger – unerklärlich. Wir schaffen manifeste Vorteile durch unsere Teamarbeit für unsere Mandanten.
Vor allem ist der Teamvorteil in folgenden Konstellationen entscheidend:
Mehrere Beschuldigte
In ein und demselben Strafverfahren darf ein Verteidiger berufsrechtlich nie mehr als einen Beschuldigten vertreten. Sobald der Verteidiger durch den ersten Beschuldigten mandatiert ist, würde er für keinen weiteren in demselben Strafverfahren auch nur die Ermittlungsakte bekommen (sog. Verbot der Mehrfachverteidigung, § 146 StPO). Oftmals haben Beschuldigte (Geschäftspartner, Arbeitskollegen, Eheleute, Freunde) aber dieselben Interessen im Strafverfahren. Wenn dann unterschiedliche Kanzleien beauftragt werden (müssen), ist die Abstimmung oft schwierig. Schlimmstenfalls widersprechen sich die Verteidigungslinien. Wir können in einer Kanzlei bis zu fünf Beschuldigte bei gleichen Interessen in ein und demselben Strafverfahren betreuen. Das sichert eine einheitliche Verteidigungslinie und spart Geld. Wir haben bereits in unzähligen Verfahren erfolgreich mit mehreren Verteidigern aus unserem Haus mehrere Beschuldigte verteidigt.
Schnittstellenverteidigung
In komplexen Strafverfahren insbesondere im Steuerstrafrecht ist für eine optimale Verteidigung oftmals die Beteiligung mehrerer Strafverteidiger erforderlich. So verteidigt vielfach Prof. Dr. Barth als Steuerberater gemeinsam mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Fachanwalt für Strafrecht Albrecht gemeinsam.
Umfangsverfahren
Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren oder Kapitaldelikte (Tötungsdelikte) können vielfach nicht seriös durch nur einen Strafverteidiger bearbeitet werden. Der Aktenumfang ist zu groß. Freilich übernimmt ein Strafverteidiger in solchen Fällen die Verantwortung, entwirft die Verteidigungsstrategie und verteilt Aufgaben. Er wird jedoch mit der exzellenten Zuarbeit von Referendaren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und ggf. sogar weiteren Verteidigern immer bessere Ergebnisse erzielen als allein. Wir haben ein für solche Fälle vielfach erprobtes Team, auf das Sie zählen können.
Sockelverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen
In umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren können wir die sog. Sockelverteidigung übernehmen, die die Aufgabe hat, die Abstimmungsarbeit zwischen den Verteidigern verschiedener Beschuldigter abzustimmen.
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Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis
Viele Strafverfahren hängen mit Zivilverfahren zusammen. Bei Gewaltdelikten (z.B. Körperverletzung) wird zivilrechtlich Schmerzensgeld geltend gemacht, in Wirtschaftsstrafverfahren geht es im parallelen Zivilverfahren häufig um enorme Schadensersatzforderungen. Vor allem aber beim Vorwurf einer Straftat am Arbeitsplatz existiert in aller Regel neben dem Strafrecht auch ein arbeitsrechtlicher Prozess.
Anders als andere Strafrechtskanzleien können wir diese Zivilverfahren dank unserer Kooperationskanzlei H/T Causa Civilis unter Leitung von Jan-Christian Thum-Raithel aus einer Hand betreuen. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal und Vorteil über den wir schon verschiedenste Verfahren gewinnen konnten. Rechtsanwalt Thum-Raithel leitet die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei H/T Causa Civilis und ist seit Jahren Dozent und Autor zahlreicher Publikationen im gesamten Zivilrecht insbesondere im Arbeitsrecht. Er bildet künftige Anwälte und Richter im Rahmen der ersten und zweiten Staatsprüfung aus.
Durch die einheitliche Vertretung sparen Sie nicht nur Geld. Die Strategien werden detailliert abgestimmt. Nichts ist schlimmer als der nicht strafrechtsaffine Zivilrechtler, der in seiner Klageerwiderung vorträgt, was strafrechtlich nie hätte ans Licht kommen dürfen.
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Schnelle Termine
Schnelligkeit ist unsere Stärke. Durch unser schlagkräftiges Anwaltsteam und unsere verschiedenen Standorte können wir umgehend einen persönlichen Termin mit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Fachanwalt für Strafrecht Albrecht realisieren. Häufig binnen 24 Stunden und auf Wunsch auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Noch am Tag Ihres Anrufs erhalten Sie auf Wunsch einen persönlichen Rückruf durch einen unserer Strafverteidiger. Noch am selben Tag können wir Vernehmungstermine bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.
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Hochmodernes Sekretariat und Service
Mit einem insgesamt über 20 köpfigen Team aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten mit besonderer strafrechtlicher Schulung, Auszubildenden und laufend Rechtsreferendaren mit strafrechtlichem Schwerpunkt stehen wir an Ihrer Seite. Ihr primärer Ansprechpartner ist dabei natürlich stets der von Ihnen mandatierte Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Höchste Diskretion ist bei allen Mitarbeitern oberstes Gebot.
Wir begreifen uns als Dienstleister. Der Schriftverkehr mit Mandanten wird auf Wunsch vollständig digital geführt. Dank digitaler strafrechtlicher Datenbanken, die sämtliche relevante strafrechtliche Rechtsprechung und Literatur beinhalten, sind wir stets auf dem neuesten Stand.
Antiquierte Telefonzeiten mit Mittagspausen oder Büroschluss um 17:00 Uhr, wie in den meisten Kanzleien heute noch usus, kommen für uns nicht in Betracht. Sie erreichen uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).
In Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden.