Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht in Villingen-Schwenningen und ganz Baden-Württemberg

Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht in Villingen-Schwenningen und ganz Baden-Württemberg

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

 

Jedes Mandat in Baden-Württemberg, ob kleines oder großes Verfahren, wird von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold persönlich betreut. Damit stehen Ihnen zwei bundesweit renommierte Strafverteidiger mit Kampfgeist und Akribie zur Seite.

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Schnelle persönliche Termine

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Schnelle persönliche Termine

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unseren Standort in Villingen-Schwenningen

Persönlich vor Ort:

H/T Defensio Strafverteidiger
Niedere Straße 51
78050 Villingen-Schwenningen

Dr. Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Zur Vita

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger

Zur Vita

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht

Vertrauen, höchster Einsatz, fachliche Exzellenz sowie Unnachgiebigkeit und Akribie zahlen sich seit Jahren durch hervorragende Bewertungen unserer Mandanten aus. Überzeugen Sie sich selbst!

 


Bewertungen bei

www.anwalt.de

953 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten
über uns sagen

Unsere Mandanten in Villingen-Schwenningen sowie in ganz Baden-Württemberg werden alle persönlich von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold verteidigt.

Beide sind erfahrene und gefragte Experten insbesondere in den folgenden Gebieten:

 

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen (z.B. Sexueller Übergriff oder Vergewaltigung) kommt es Erfahrung, Kampfgeist und Akribie an. Mittels aussagepsychologischer Analyse können wir in aller Regel von vornherein eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft erzeugen und so einen öffentlichen Strafprozess und eine Bestrafung verhindern. Über besondere Expertise und Erfahrung verfügen wir auch im Bereich der Strafverteidigung im Kontext von Kinderpornografie.

 

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht (Verteidigung von Ärzten)

Über 10 Jahre Erfahrung bei der Verteidigung Ärzten und Medizinpersonal zeichnet die Kanzlei aus. Fachanwalt für Strafrecht und medizinstrafrechtlicher Fachautor Dr. Hennig kann in aller Regel mit einer gut begründeten Schutzschrift eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung verhindern und so die Approbation erhalten.

 

Was die Verteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auszeichnet auf einen Blick:

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
  • 10 Jahre Erfahrung bundesweite Strafverteidigung
  • Bundesweit gefragter Experte im Sexual- und Medizinstrafrecht
  • Dozent und Fachautor für Strafrecht seit 2010
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) als Landesbester

 

An unseren Standorten in Stuttgart und Villingen-Schweninngen stehen wir all unseren Mandanten aus ganz Baden-Württemberg engagiert, mit Akribie und persönlichem Einsatz zur Seite. Wir setzen uns dafür ein, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt. Denn so kann ein öffentlicher Prozess und eine Bestrafung verhindert werden. Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihr Führungszeugnis haben für uns höchste Priorität. Egal ob schuldig oder unschuldig.

Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Ein versierter Strafverteidiger rät Ihnen immer: Keine Abgaben vor Akteneinsicht.  Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet. Mit einer Aussage besteht hingegen die Gefahr, dass wertvolle Verteidigungsoptionen verloren gehen.

Wir können noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Konzept: Gerichtsverhandlung verhindern durch Einstellung

Wir versuchen – dies in aller Regel mit Erfolg – bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren durch gezielte und umfassend begründete Anträge (sog. Schutzschriften) die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, also eine Anklage und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Zentralregister und Führungszeugnis verhindern.

ERFAHRUNG KOMPETENZ VERTRAUEN

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Wenn die Strafverfolgungsbehörden ein Strafverfahren einleiten, steht immer Viel auf dem Spiel. Ihr Führungszeugnis aber oft auch Ihre Freiheit. Der Kampf für ein faires Verfahren und die optimale Realisierung von Mandanteninteressen ist unsere Passion, unsere Berufung. 100 Prozent sind nicht genug, wenn die bürgerliches Existenz auf dem Spiel steht. Oft kann das gewünschte Ergebnis nur erreicht werden, wenn man mehr tut, als das Notwendige. Unser Anspruch ist exzellente Verteidigung!

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie eine Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen, Konstanz, Ravensburg und Ulm u.a.) anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten u.a. möglich:

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Amtsgericht Villingen-Schwenningen
  • Amtsgericht Mannheim
  • Amtsgericht Freiburg
  • Amtsgericht Heidelberg
  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Amtsgericht Konstanz
  • Amtsgericht Ravensburg
  • Amtsgericht Tübingen
  • Amtsgericht Ulm
  • Landgericht Freiburg
  • Landgericht Heidelberg
  • Landgericht Karlsruhe
  • Landgericht Konstanz
  • Landgericht Mannheim
  • Landgericht Ravensburg
  • Landgericht Stuttgart
  • Landgericht Tübingen
  • Landgericht Ulm