AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexuelle Belästigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung
25.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
25.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. In volltrunkenem Zustand sollte seiner Freundin in dem gemeinsamen Bett an Brust und Po gefasst haben, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Vorwürfe ausräumen. Zum einen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin diffus und unkonkret. Zum anderen wäre – bei Wahrunterstellung ihrer Beschwerden – davon auszugehen, dass unser schwer alkoholisierter Mandant keinen Belästigungsvorsatz hatte. Da die Berührungen nicht besonders intensiv waren und unser Mandant auch sofort damit aufgehört hatte, als er Gegenwind bekam, wurde auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hilfsweise beantragt. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
08.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
08.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Exfreundin mit Fake-Profilen unter falschem Namen genötigt haben, Nacktbilder von sich an ihn zu senden. Er soll damit gedroht haben, sonst andere Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mandant hinter den Profilen steckte. Nutzeranfragen bei den Social-Media-Plattformen liefen ist leere, genauso wie eine Überprüfung seines Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an und stellte das Verfahren ein. Es gab keine Eintragung ins Führungszeugnis.
03.10.2025 Einstellung bei Vorwurf der sexuellen Belästigung
03.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Arbeitskollegin mehrfach am Gesäß und den Brüsten berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es dem Mandanten jedenfalls am Vorsatz fehlte. Denn das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten und der Anzeigenerstatterin war schon seit längerer Zeit von anrüchigen Bemerkungen und sexuell konnotierten Späßen geprägt. Dies hatte auch die Anzeigenerstatterin nicht negativ wahrgenommen. Dass die Anzeigenerstatterin darüber dennoch nicht hinaus gehen wollte, wurde unserem Mandanten mit der Anzeige klar. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung
26.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
14.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
14.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Tanzpartnerin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem differenzierten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Zunächst wandte sich die Tanzpartnerin erst 10 Monate nach dem vermeintlichen Vorfall an die Polizei, sodass die Frist für die Stellung eines Strafantrages verstrichen war. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war nicht ersichtlich. Die Aussage der Anzeigeerstatterin hielt zudem im entscheidenden Punkt einer aussagepsychologischen Überprüfung nicht stand. Selbst bei einer Wahrunterstellung standen einer Anklageerhebung rechtliche Gründe entgegen, die ausführlich dargelegt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
09.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
09.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einem elfjährigen Mädchen über die Wange gestreichelt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen mangels einer sexuell bestimmten Berührung nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
22.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung
22.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in zwei Situationen leicht am Po berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht herausarbeiten, dass keine tatbestandliche, sexuell motivierte Berührung stattgefunden hatte. Bei den durch die Anzeigenerstatterin geschilderten Berührungen handelte es sich um solche, welche weder absichtlich, geschweige denn willentlich durch meinen Mandanten geschehen waren. Dieser hatte die Berührungen nicht einmal wahrgenommen und sich im Anschluss direkt bei der Anzeigenerstatterin entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
19.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
19.08.2025
WO? Amtsgericht Neuss
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung das Amtsgericht in Neuss davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Jedenfalls aber der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen ist. Das Gericht folgte den Ausführungen sowie dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!
17.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung
17.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einer Bekannten im Rahmen eines gemeinsamen Treffens an die Brüste und in den Intimbereich gegriffen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die belastende Aussage der Anzeigenerstatterin angreifen. Diese war im Kern ihrer Vorwürfe widersprüchlich und unplausibel. Darüber hinaus bestand bei unserem Mandanten in keinem Zeitpunkt Belästigungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
13.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
13.08.2025
WO? Amtsgericht Darmstadt
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zu schüren, so dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden konnte. Hierdurch ist dem Mandanten ein weitere belastender Hauptverhandlungstag, an dem Zeugen vom Hörensagen hätten vernommen werden sollen, erspart geblieben. Ergebnis: Einstellung!
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






