AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

05.04.2026 Rücknahme des Strafbefehlsantrags beim Verdacht der sexuellen Belästigung

05.04.2026

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Rücknahme des Strafbefehls   

Dem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll der Anzeigenerstatterin auf der Tanzfläche einer Diskothek für ca. 3 Sekunden an das Gesäß gefasst haben. Dabei soll der Mandant erheblich alkoholisiert gewesen sein. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz des Mandanten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Bei der Berührung hat es sich um ein bloßes Versehen gehandelt. Zudem hatte es zuvor bereits Augenkontakt mit der Anzeigenerstatterin gegeben, weshalb der Mandant davon ausgegangen ist, die Anzeigenerstatterin werde der Berührung zustimmen. Das Gericht folgte dem Antrag und so konnte eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.   

26.01.2026 Nichteröffnungsbeschluss bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

26.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen Mann in der Dampfsauna seines Fitnessstudios sexuell belästigt zu haben. Die Mitarbeiter des Fitnessstudios verdächtigten unseren Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegt. Die durchgeführte Wahllichtbildvorlage war unbrauchbar. Zudem konnte Rechtsanwalt Bartsch aufzeigen, dass hochsuggestive Prozesse die Aussage maßgeblich beeinflusst hatten. Diese Argumentation überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung

12.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfenIm Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren  Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholtEs lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

08.01.2026 Verdacht der sexuellen Belästigung

08.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in seiner Wohnung seine Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er habe laut Anzeigenerstatterin ihre Schultern in sexueller Weise massiert. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass bereits der Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

04.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

04.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde unter anderem eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss die Hüfte und das Gesäß der Zeugin berührt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht, da unser Mandant schon nach Aussage der Zeuginnen aufgrund seiner Alkoholisierung von ihnen gestützt wurde und sich daher an ihnen festhielt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben