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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

18.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

18.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die beste Freundin seiner Ehefrau im Rahmen eines vorweihnachtlichen abendlichen Ausgehens im Intimbereich über der Kleidung berührt und sie dadurch sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Die Zeugin selbst schildert eine stark alkoholisierte, dynamische Gruppensituation ohne verbale oder nonverbale Abwehr im Moment der behaupteten Berührung sowie mehrere Kleidungsschichten, die die Wahrnehmbarkeit des Geschehens relativieren. Zudem bestehen Zweifel am erforderlichen Vorsatz, da sich aus der Situation kein eindeutig erkennbarer entgegenstehender Wille. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsbedingt ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

 

08.06.2026 Einstellung bei sexuelle Belästigung

08.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung bzw. die Versendung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über WhatsApp einer ihr unbekannten Person ein sog. „Dickpic“ versendet haben. Wie sich herausstellte, wollte die Anzeigeerstatterin keine weiteren Angaben zum Verfahren machen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht hinreichend wahrscheinlich der Täter ist. Zudem wurde das Bild mit dem Willen des Gegenübers verschickt.  Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

27.05.2026 Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung

27.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Partnerin während eines gemeinsamen Urlaubs im Schlaf sexuell berührt zu haben. Zuvor hatte zwischen den Beteiligten einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlichen Schutzschrift aus, dass bereits keine tatbestandsmäßige sexuelle Belästigung oder kein sexueller Übergriff vorlag, da sich die Beteiligten in einer fortdauernden Intimsituation innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung befanden und objektive Anhaltspunkte für eine Beendigung dieser Situation oder eine erkennbare Ablehnung weiterer körperlicher Nähe nicht ersichtlich waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

07.05.2026 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung

07.05.2026

WO? Amtsgericht Steinfurt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Ein ernster Vorwurf bei dem durchaus auch Freiheitsstrafen, mindestens aber empfindliche Geldstrafen, drohen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte in diesem Fall jedoch die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Verfahrenseinstellung überzeugen. Der Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und ohne Vorstrafe.

01.05.2026 Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

01.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten – einem Polizisten – wurde sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen. Er soll diese am Kopf gekrault und berührt, sowie ihre Stirn geküsst haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass sämtliche Berührungen ihren Ursprung in einem kollegialen und freundschaftlichen Näheverhältnis – welches die Anzeigenerstatterin ausweislich diverser Chatverläufe selbst erheblich gefördert hat – hatten. Eine sexuelle Konnotation lag mithin fern. Überdies entsprachen die behaupteten Emotionen der Anzeigenerstatterin während der Berührungen nicht den Anforderungen an eine „Belästigung“. Die verbalen Äußerungen genügten hingegen – mangels Herabwürdigung der Anzeigenerstatterin – nicht den Anforderungen an eine (sexuelle) Beleidigung.  Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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