SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
23.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
23.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll entsprechende Bilder bewusst auf seinem Handy abgespeichert haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Anhaltspunkte für eine Verbreitung lagen nicht vor. Zudem hatte der Mandant keinen Besitzwillen. Vielmehr handelte es sich bei den wenigen Dateien um zufälligen Beifang. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
22.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
22.04.2025
WO? Amtsgericht Ahlen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende geständige Einlassung vorbereitet. Darin ging er auf die schwierige Lebenslage ein, in der unser Mandant die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und zeigte echte Reue. Bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt hatte Herr Grabitz unserem Mandanten dabei unterstützt, sich therapeutische Hilfe zu besorgen. Die Früchte dieser Therapie wurden in der Hauptverhandlung präsentiert. All dies führte dazu, dass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.
17.04.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
17.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
16.04.2025 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
16.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
16.04.2025 Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte
16.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
16.04.2025 – Erfolgreiche Strafmaßverteidigung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs unter Anwendung von Gewalt
16.04.2025
WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuellen Übergriff unter Anwendung von Gewalt
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff unter Anwendung von Gewalt vorgeworfen. Innerhalb der Hauptverhandlung gelang es Strafverteidiger Bartsch aufzuzeigen, dass es sich um eine jugendliche Verfehlung handelte, die maßgeblich auf der sexuellen Unerfahrenheit des Mandanten basierte. Der Umfang der angeklagten Tat konnte infolge einer Zeugenbefragung erheblich reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe standen am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz.
15.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
15.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidigerin Wiedemann
DELIKT: Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
15.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
15.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Nach einer Meldung des NCMEC soll ein Video eines Mädchens versendet worden sein. Hierzu wurde ein Account genutzt, der die damalige E-Mail-Adresse des Mandanten verwendete. Bei einer Durchsuchung wurden das Smartphone und das Notebook des Mandanten durch die Einsatzkräfte gesichtet. Strafverteidiger Bartsch konnte mittels ausführlicher Schutzschrift und akribischem Aktenstudium herausarbeiten, dass mangels Auffindens des verfahrensauslösenden Videos oder anderer pornographischer Inhalte auf dem Smartphone und dem Notebook des Mandanten kein hinreichender Verdacht besteht. Die Nutzung der E-Mail-Adresse des Mandanten kann dem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, weil der Nachrichtendienst bei der Registrierung die angegebenen Nutzerdaten nicht überprüft. Die Anmeldung mit dieser E-Mail-Adresse geschah aller Wahrscheinlichkeit durch unbefugte Dritte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
14.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
14.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Kurznachrichtendienst ein Foto zur Einmalansicht eines erigierten Glieds an ein 12-jähriges Mädchen gesendet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte herausarbeiten, dass der Mandant das Alter der Chatpartnerin nicht kannte. Zudem gab es im gesamten zur Akte gereichten Chatverlauf keinerlei Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Foto versendet worden ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich