VERKEHRSSTRAFRECHT

Welche Chancen hat die Strafverteidigung beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts?

Auch im Verkehrsstrafrecht kann über eine versierte Verteidigung in vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern, durch schriftliche Anträge eine Einstellung des Verfahrens erreicht und eine Hauptverhandlung verhindert werden. Auch bei einer Einstellung gegen eine Auflage gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft. Bei schwerwiegenderen Verstößen können die Chancen auf eine geringe Strafe vergrößert werden. Je nach Beweislage kann auch ein Freispruch oder eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich sein.

Erforderlich ist aber gerade im Verkehrsstrafrecht eine umfangreiche Praxiserfahrung, strafrechtliche Spezialisierung und Kenntnis der umfangreichen aktuellen Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Gerade mit Blick auf die oben dargestellten Strafrahmen, aber auch die denkbaren Konsequenzen für die Fahrerlaubnis, sollten Sie sich ausschließlich einem Experten anvertrauen.

Gerne gebe ich Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und beantrage in Ihrer Verkehrsstrafsache Akteneinsicht. Anschließend können wir gemeinsam nach dem von Ihnen vorgegebenen Primärinteresse (z.B. Verhinderung oder Verkürzung des Fahrverbots etc.) eine Strategie entwickeln. Kostentransparenz von Anfang an ist für uns selbstverständlich.

Themenübersicht Verkehrsstrafrecht

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