Defensio Anwaltsteam

Defensio Anwaltsteam

Unsere Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen sind in den verschiedensten Untergebieten des Strafrechts spezialisiert. Bei uns gibt es also nicht nur eine Spezialisierung auf das Strafrecht, sondern auch innerhalb des Strafrechts.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit über zehn Jahren Strafrechtsdozent, hat beide Staatsexamina mit Prädikat (im zweiten Staatsexamen: Landesbester) abgeschlossen und setzt den hohen fachlichen Maßstab, der prägend für das Defensio-Verteidiger-Team ist.

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Alexander Barth

Of Counsel, Strafverteidiger, Steuerberater

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Oliver Moro

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

Franziska Mayer

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

Miriam Paschke

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

strafrecht-rechtsanwalt

Christoph Grabitz

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

strafrecht-rechtsanwalt

Svenja Dörge

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

strafrecht-rechtsanwalt

Patrique Noetzel

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

sexualstrafrecht.de

Philipp Hillingmeier

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

strafrecht-anwalt-defensio

Jonas Meese

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

strafverteidigung-anwalt

Dr. Justine Diebel

Rechtsanwältin, Strafverteidigerin

Was alle auszeichnet und eint:

  • Spezialisierung: Wir sind Anwälte für Strafrecht. Defensio-Strafverteidiger sind ausschließlich im Strafrecht als Strafverteidiger tätig
  • Fachliche Qualifikation: Defensio-Strafverteidiger bilden sich laufend im Strafrecht fort und haben bereits ihre Ausbildung auf das Strafrecht ausgerichtet. Entsprechende Examina, Veröffentlichungen, Titel und alle Qualifikationsnachweise zeichnen das Team aus.
  • Kampfgeist: Wir kämpfen unerschrocken in kleinen und großen Verfahren für die Rechte unserer Mandanten
  • Individuelle Betreuung und Vertrauen: Jeder Fall ist anders, aber jedes Mandat beruht auf Vertrauen. Das ist die Basis unseres Erfolgs.
  • Verhandlungsgeschick: Wir können verhandeln – schriftlich und mündlich und haben auf diese Weise schon vielfach eine Einstellung erwirkt und so unseren Mandanten eine Gerichtsverhandlung erspart.