Bundesweit an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

Bundesweit an Ihrer Seite –
Ihr Strafverteidiger beim Vorwurf
einer Sexualstraftat

Unverbindliches und absolut
vertrauliches Erstgespräch!

Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwaltsausbilder für Sexualstrafrecht
Dozent für Fachanwälte für Strafrecht

Z
Fachanwälte für Strafrecht
Z
Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Z
FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte)
Z
Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
Z
Fachautoren zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
Z

Über 10 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht bundesweit

Z

Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

Z

Schneller persönlicher Termin

Z

Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich

Z
Spitzenbewertungen unserer Mandanten

Bei Sexualdelikten steht alles auf dem Spiel

Wenn Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird, steht häufig Ihre gesamte bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Dies gilt nicht nur aufgrund der empfindlichen Strafen, die für fast alle Sexualdelikte vorgesehen sind; auch die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Sexualstrafrecht und die eventuelle öffentliche Aufmerksamkeit sorgt häufig für Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld.

Worauf Sie sich bei uns verlassen können –
auf einen Blick:

Fachlich Exzellente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht bundesweit

Durchsetzungsstarke und strategische Strafverteidigung

Empathie und Vorurteilsfreiheit – wir hören Ihnen zu

Persönliche Vertretung – wir stehen an Ihrer Seite

{

Anwalt Sexualstrafrecht Dr. Hennig:

„Das Sexualstrafrecht gehört zu den Kerngebieten meiner Tätigkeit. Mit mir können Sie über alles sprechen. Verschwiegenheit ist die oberste Maxime. Ich werde Sie nicht verurteilen und absolut parteiisch vertreten. Egal ob schuldig oder unschuldig. Gute Strafverteidigung ist der Kampf für die Rechte des Beschuldigten. Dies gilt auch und gerade im Sexualstrafrecht.“

Zeitnahe Termine möglich

Gern können Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren

Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung wegen
Sexualstraftat verhindern

In einem ersten, absolut vertraulichen und persönlichen Gespräch erhalten Sie bereits eine Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall mit einem umfassenden Ablaufplan für das Sexualstrafverfahren. Wir stehen an Ihrer Seite. Egal ob schuldig oder unschuldig.

Im Sexualstrafrecht drohen hohe Strafen und allein eine öffentliche Gerichtsverhandlung ist belastend und oft mit einem erheblichen Reputationsverlust, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder im sozialen Umfeld verbunden. Wir setzen alles daran, durch eine gut begründete sog. Schutzschrift bereits die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung und damit von einer öffentlichen Hauptverhandlung und Bestrafung abzuhalten. Eine solche Einstellung mangels Tatverdacht (auch „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ genannt) können wir regelmäßig durchsetzen. Mit dieser Methode arbeiten wir seit einem Jahrzehnt bundesweit erfolgreich.

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Strafverteidigung bei Aussage gegen Aussage

Beim Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs kommt es häufig darauf an, durch eine umfassende aussagepsychologischer Analyse die Unglaubwürdigkeit der belastenden Aussage nachzuweisen. Sorgerechtsstreit, Trennungsphase und One-Night-Stands nach Dates sind häufig die Ausgangssituation für sexualstrafrechtliche Vorwürfe.

Aussage gegen Aussage bedeutet nicht automatisch Einstellung oder Freispruch, sonst gäbe es praktisch kein Sexualstrafrecht. Entscheidend ist die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist ein bundesweit gefragter Experte, wenn es um eine kritische Analyse belastender Aussagen geht. In der Regel können wir durch eine umfassend begründete Aussageanalyse eine Anklage verhindern. Kontaktieren Sie uns jederzeit und vereinbaren Sie einen schnellen, persönlichen Termin, wenn Sie eine Vorladung im Sexualstrafrecht erhalten haben.

Strafverteidigung beim Vorwurf Kinderpornografie

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team sind auch spezialisiert auf die Verteidigung von Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Egal ob schuldig oder unschuldig – wir stehen bundesweit an Ihrer Seite!

Auch bei belastenden Ergebnissen von Datenträgerauswertungen und Internetrecherchen können wir häufig eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlungen verhindern. Seit über 10 Jahren beherrschen wir in diesem Deliktsfeld alle Argumentationslinien wie zum Beispiel die technische Argumentation gegen den Besitzwillen. Oberstes Ziel ist Erhalt der Freiheit, was uns auch bei größten Mengen inkriminierter Dateien bisher immer gelingt.

Erfahrung, Vertrauen, Exzellenz –
unsere Expertise im Sexualstrafrecht

Dr. Jonas Hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Dr. Jonas Hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Christian Albrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Oliver Moro

Oliver Moro

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Of Counsel, Strafverteidiger

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht, die beiden Partner der Kanzlei, sind bundesweit gefragte Experten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts.

Kanzleigründer und Leiter des sexualstrafrechtlichen Dezernats Dr. Hennig ist zudem FAO-Dozent, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte für Strafrecht. Dr. Hennig bereitet zudem seit über einem Jahrzehnt angehende Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte im Strafrecht auf das Examen vor. Seine Dissertation wurde mit einem Stipendium der Begabtenförderung mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Bildung gefördert. Das zweite Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) schloss er als Landesbester seines Durchgangs in drei Bundesländern ab. Seit über zehn Jahren verteidigt Dr. Hennig bundesweit im Sexualstrafrecht, dabei auch namenhafte Mandanten aus Politik und Wirtschaft.

Auch Fachanwalt für Strafrecht Moro (Prozesskoordinator), Rechtsanwalt Grabitz (Regionalkoordinator NRW und Pressesprecher der Kanzlei) sind schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig. Experte für sexualstrafrechtliche Revision ist Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold. Wir stehen an Ihrer Seite! Absolut parteiisch, egal ob schuldig oder unschuldig. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine auf Ihren Fall maßgeschneiderte Strategie. Oberstes Ziel ist Erhalt der Freiheit und Sicherung Ihrer bürgerlichen Existenz. In der Regel können wir durch einen gut begründeten Antrag im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abhalten und so eine öffentliche und belastende Hauptverhandlung; vor allem aber eine Bestrafung, verhindern.

Wir kämpfen für Sie.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch.

FAQs zum Thema Sexualstrafrecht

Was umfasst das Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht behandelt Straftaten wie sexuelle Übergriffe, Nötigung, Missbrauch und
Straftaten im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie.

Wie kann ich mich verteidigen, wenn ich beschuldigt werde, eine Sexualstraftat begangen zu haben?

Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat kann auf der Anfechtung von Beweisen, dem Nachweis eines Einverständnisses oder der Infragestellung der Glaubwürdigkeit des Beschuldigten beruhen. Ein auf Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt kann maßgeschneiderte Strategien entwickeln, um die besten Aussichten auf ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Welche Folgen kann eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts haben?

Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann schwerwiegende Folgen haben, wie z. B. eine Freiheitsstrafe, die Eintragung in das Sexualstraftäterregister sowie soziale und berufliche Einschränkungen.