Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
15.06.2026 Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern ohne Körperkontakt
15.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
Ergebnis: Einstellung
Unserem 14-jährigen Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen. Er soll mit einem 11-jährigen Mädchen aus dem Ausland auf Snapchat gechattet habe und sie dabei aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu schicken. Die ausländische Behörde, die dieses beim Bundeskriminalamt meldete, legte jedoch keine Chatverläufe oder ähnliches vor, sondern stellte lediglich die nicht bewiesene Behauptung in den Raum. Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, konnte dieses in einem Antrag darstellen, was in Verbindung mit dem jungen Alter unseres Mandanten zu einer Einstellung führte.
14.06.2026 Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
14.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine Nichte versucht haben zu entkleiden und versucht haben, ihre Hand an sein erigiertes Geschlechtsteil zu führen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Bartsch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin. Zum anderen lag weder eine Vollendung, noch ein Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Unser Mandant sah von weiteren Handlungen ab, sodass er strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist. Im Übrigen handelte er ohne den erforderlichen Vorsatz. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
12.06.2026 Einstellung bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind
12.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Gera
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Unser Mandant soll den 13-jährigen Anzeigeerstatter aufgefordert haben, Bilder seines Genitals zu übersenden. Wie sich herausstellte, hatte der Anzeigeerstatter selbst ein Interesse, Bilder von unserem Mandanten im Gegenzug übersandt zu bekommen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant sich des kindlichen Alters des Anzeigeerstatters nicht bewusst war. Der Anzeigeerstatter bestätigte, nicht über das Alter geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
11.06.2026 Einstellung beim Vorwurf Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte
11.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp Nachrichten im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Treffen zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs mit einem Kind ausgetauscht zu haben. Darüber hinaus stand der Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte im Raum. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlich begründeten Schutzschrift aus, dass sich aus den ausgewerteten Nachrichten keine tatnahe Konkretisierung oder realitätsbezogene Vorbereitungshandlungen ergaben. Auch hinsichtlich des Besitzvorwurfs ließen sich keine belastbaren Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Besitzwillen feststellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
10.06.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
10.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Besitz von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt. Es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte sie dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt.
08.06.2026 Einstellung bei sexuelle Belästigung
08.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung bzw. die Versendung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über WhatsApp einer ihr unbekannten Person ein sog. „Dickpic“ versendet haben. Wie sich herausstellte, wollte die Anzeigeerstatterin keine weiteren Angaben zum Verfahren machen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht hinreichend wahrscheinlich der Täter ist. Zudem wurde das Bild mit dem Willen des Gegenübers verschickt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
06.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
06.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp ein Video mit kinderpornographischem Inhalt angefordert zu haben. Der Auslöser für das Verfahren war ein Strafprozess gegen eine andere verdächtige Person. Während der Auswertung der entsprechenden Datenträger wurde der besagte Chat festgestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
05.06.2026 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern
05.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe an zwei Kindern sexuelle Handlungen in Form von Berührungen an der Brust und im Intimbereich vorgenommen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt, da bereits keine belastbare Aussagesubstanz gegeben war. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
04.06.2026 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Fulda
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige einer Frau. Unser Mandant habe sich nachts in die Wohnung, der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Frau, geschlichen und sie an intimen Stellen berührt. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
04.06.2026 Einstellung bei Verdachts der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Wiesbaden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Verbreitens und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über einen Facebook-Account eine kinderpornografische Datei versendet zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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