SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

05.05.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte

05.05.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe inkriminierte Bilder ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die zwei gefundenen Bilder aufgrund unklaren Alters der abgebildeten Personen keine strafrechtliche Relevanz hatten. Zudem ergaben die sichergestellten Geräte keine weiteren belastbaren Beweise. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nicht; dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart. 

05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie

05.05.2025

WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben

Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!

30.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte

30.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram ein Nacktvideo einer 14-Jährigen versendet haben. Fachanwalt Dr. Henning konnte mit einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
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