SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

12.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Belästigung

12.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten, einem Physiotherapeuten, wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfenIm Rahmen der Behandlung einer Patientin soll er deren  Hose sowie die Unterhose in sexuell bestimmter Weise heruntergezogen und ihr Gesäß vollständig entblößt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass keine sexuelle Konnotation vorlag. Unser Mandant hatte die Erlaubnis für das teilweise Entblößen des Gesäßes zwecks Massage des so genannte Gluteus Maximus Muskels eingeholtEs lag eine lege artes durchgeführte Heilbehandlung vor, die von der Anzeigenerstatterin fehlerhaft interpretiert worden war. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

10.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

10.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin am Bahnhof vergewaltigt zu habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen und ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

08.01.2026 Verdacht der sexuellen Belästigung

08.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen in seiner Wohnung seine Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Er habe laut Anzeigenerstatterin ihre Schultern in sexueller Weise massiert. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass bereits der Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

06.01.2026 Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte

06.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich kinderpornografische Inhalte verschafft zu haben und zu besitzen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Besitz und dem Besitzwillen bei Cache-Dateien und Thumbnails, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

04.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung

04.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen, sowie vergewaltigt zu haben. Eine Strafanzeige erfolgte im Rahmen eines Polizeieinsatzes während des aktuellen Sorgerechtsstreites. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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