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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Bewährung beim Vorwurf der Vergewaltigung

22.09.2026

WO? Landgericht Hamburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung und Körperverletzung 
Ergebnis: Bewährung

Unser Mandant wurde vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt. Vorwürfe bei denen hohe Freiheitsstrafen drohen, insbesondere wenn die Anklageerhebung vor dem Landgericht startet. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt gelang es jedoch das Gericht von einer Bewährungsstrafe zu überzeugen. Durch spezielle Regelungen in der Strafprozessordnung ist es möglich auch bei diesen Vorwürfen unter der Mindeststrafe zu bleiben. So konnte der Mandant den Gerichtssaal letztlich erleichtert und in Freiheit verlassen.

Einstellung bei Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

21.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über Kik mehrere kinder– und jugendpornographische Dateien sowohl in Privatals auch in Gruppenchats versendet zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine Mitteilung aus einem internationalen Hinweisverfahren. Durch die Schutzschrift des Strafverteidigers Grabitz, Fachanwalt für Strafrecht, konnte jedoch dargelegt werden, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Mandanten vorlagen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

17.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwester in der Kindheit wiederholend sexuell missbraucht zu habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Osnabrück konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugteDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte

16.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.  Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde belastendes Material auf einem Laptop gefunden. Mittels einer Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits der Besitzwille unseres Mandanten erheblichen Zweifeln begegnet, zumindest aber eine Einstellung aus Opportunitätsgründen sachgerecht erschien.  Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

15.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Limburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei einer Gartenparty die Anzeigenerstatterin vergewaltigt zu haben. Dafür soll er ihr eine unbekannte Substanz verabreicht und es als ein alkoholisches Getränk getarnt habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Limburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte

14.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Upload einer jugendpornographischen Datei auf „X“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestandDie Täterschaft war eine reine Mutmaßung, die einzig und allein auf einer Meldung des National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC, beruhte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Vorwurf Exhibitionistischen Handlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

09.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Exhibitionistischen Handlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind 
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wird vorgeworfen, einer zwölfjährigen Schülerin wiederholt aufgelauert und dabei onaniert zu haben. Der Tatnachweis scheitert jedoch objektiv an der Beweislage, da das umfangreiche Videomaterial durchgehend unscharf ist und keine eindeutigen sexuellen Handlungen belegt. Zudem nahm das Kind unstreitig zu keinem Zeitpunkt eine derartige Handlung wahr, womit eine Tatvollendung rechtlich zwingend ausscheidet. Unsere Verteidigungstaktik zielt daher primär auf diese nicht nachweisbaren objektiven Tatbestandsmerkmale ab. Einen möglichen Versuch wehren wir über den fehlenden Vorsatz ab, da der Mandant das Mädchen laut Akte auf fünfzehn oder sechzehn Jahre schätzte. Fachanwalt für Strafrecht Grabitz erreichte die Einstellung des Verfahrens.

Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage

08.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage nach  
§ 177 Abs. 1, Abs. 5 StGB 

Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche eingeladen haben, in seinem Auto Drogen zu konsumieren. Er hat ihr unter anderem Schmerzmittel intravenös verabreicht, woraufhin sie teilweise Erinnerungslücken an das Geschehen danach hatte. Wie sich herausstellte, hatten sie danach auch Geschlechtsverkehr. Das Geschehen kam nur deshalb zur Anzeige, weil die Anzeigeerstatterin es ihrer Tante anvertraute, die wiederum die Eltern kontaktierte. Die Anzeigeerstatterin sagte aus, ein Verlangen nach dem Kick der ersten Injektion gehabt zu haben. Deshalb traf sie sich insgesamt vier Mal mit unserem Mandanten. Dabei hat sie nicht angegeben, Sex gegen ihren Willen gehabt zu haben, sondern es vielmehr gewollt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllt ist. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

07.09.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen dreijährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben, indem er eine Zahnbürste und einen Vibrator in seinen Anus einführte. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Verden konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage angezeigt waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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