SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
06.04.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Übergriffs
06.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Partnerin durch emotionale Manipulation zum Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigenerstatterin hat laut eigener Aussage dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zugestimmt. Eine Gegenwehr wurde von ihr nicht beschrieben. Auch handelte es sich bei den Aussagen, welche unser Mandant getätigt haben soll, nicht um eine Manipulation, geschweige denn eine Drohung. Die Anzeigenerstatterin versuchte offensichtlich ihre Entscheidung, dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen vor sich selbst zu rechtfertigen, da sie selbst unzufrieden war nicht ausdrücklicher ihre „Grenzen“ gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
04.04.2025 – Über 120 Dateien Kinderpornografie – dennoch Einstellung
04.04.2025
WO? Amtsgericht Ahrensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.
02.04. Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
02.04.2025
WO? Amtsgericht Stade
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS:Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt zur Bewährung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich über das Internet in den Besitz von inkriminierten Dateien im hohen dreistelligen Bereich gebracht haben. Mittels einer guten Vorbereitung der Hauptverhandlung, gelang es Strafverteidiger Bartsch die für den Mandanten streitenden Strafzumessungsgesichtspunkte hervorzuheben. Dabei waren sowohl besondere persönliche Lebensumstände als auch ein sehr reumütiges Nachtatverhalten ausschlaggebend. Ferner konnte aufgezeigt werden, dass eine Aussetzung zur Bewährung vorzunehmen war.
28.03. Einstellung bei sexueller Belästigung
28.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
28.03. Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
28.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
27.03. Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
27.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
26.03. Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie
26.03.2025
WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung
Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.
26.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Schriften
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
25.03. Bewährung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch u.a.
25.03.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung
Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich