Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
14.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung
14.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll als Erzieher zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Wie sich herausstellte, haben die Kinder mit unserem Mandanten im Rahmen einer täglichen Gute-Nacht-Routine im Bett gekuschelt und Videos auf dem Handy geschaut. Als eine andere Erzieherin von der Verbundenheit zu unserem Mandanten erfuhr, hat sie die schweren Vorwürfe ohne jegliche Grundlage selbst konstruiert. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missbrauch nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
12.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung
12.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der exhibitionistischen Handlung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor zwei Damen unbekleidet, in und vor seinem PKW masturbiert zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeuginnen bestanden. Die Schilderungen waren inkonstant und unplausibel. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
10.07.2026 Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung
10.07.2026
WO? Landgericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mandant wurde in erster Instanz freigesprochen. Hiergegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt diese abzuwehren. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft konnte er das Gericht überzeugen, so dass der Freispruch bestehen blieb. Der Mandant verlies erleichtert und in Freiheit den Gerichtssaal.
10.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
10.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Fachanwältin für Strafrecht Meyer LL.M. darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
08.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
08.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitschülerin vergewaltigt zu haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 15 Jahre alt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine umfassende Analyse der Aussage. Dies konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
06.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen
06.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie der Verbreitung von Gewaltdarstellungen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, inkriminierte Dateien verbreitet, erworben und besessen zu haben. Zudem soll er per WhatsApp eine gewaltverherrlichende Datei verschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht, da keine inkriminierten Dateien bei dem Mandanten festgestellt werden konnten. Darüber hinaus stellt das Verschicken einer Nachricht an einen einzigen Empfänger in rechtlicher Hinsicht noch kein Verbreiten dar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
04.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten
04.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf/Amtsgericht Neuss
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten
Ergebnis: Nichteröffnung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte über Whats-App wiedergegeben, abgerufen und sich verschafft zu haben. Zudem soll er kinderpornografische Inhalte im Besitz gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhob Anklage. In einer ausführlichen Schutzschrift an das Amtsgericht Neuss konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet.
02.07.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten
02.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von einer kinderpornografischen Datei vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt. Es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte sie dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt.
01.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
01.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen auf einer Internetplattform eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Täterschaft der Mandantin. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
30.06.2026 Bewährung beim Vorwurf Vergewaltigung
30.06.2026
WO? Schöffengericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Bewährung
Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, in einem konstruktiven Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten die Freiheit des Mandanten zu schützen. Andernfalls hätte ein mehrjährige Haftstrafe gedroht.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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