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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Verdacht der sexuellen Nötigung  

03.08.2026

WO? Amtsgericht Weimar 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe gegen den Willen seiner Ehefrau eine sexuelle Nötigung vorgenommen. In einem Antrag an das Amtsgericht Weimar konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin bereits derart vage und ungenau waren, dass sie als Grundlage für eine Anklage schon nicht genügen konnten. Die durch die Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde dementsprechend den Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion nicht gerecht. Im Übrigen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin auch unglaubhaft. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet und das Verfahren wurde eingestellt. 

 

Einstellung bei Verdacht des Besitzes/Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Inhalte

01.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Christoph Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes/Verschaffens von kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- bzw. jugendpornographische Inhalte auf einem anonymen Chatportal an eine andere Person verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine kritische Würdigung der Ermittlungsakte, die auch den Staatsanwalt davon überzeugte, dass keine stichhaltigen Beweise bestehen, die unserem Mandanten eine solche Tat nachweisen können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.   

 

27.07.2026 Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf

27.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 
DELIKT: Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Wie sich herausstellte, wollte sie sich lediglich bei der Polizei beraten lassen. Sie äußerte, den Sex über sich ergehen lassen zu haben. Ein ausdrückliches oder konkludentes „Nein“ konnte nicht festgestellt werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig argumentierte, dass jene Situation nicht für die Annahme der Vergewaltigung ausreicht. Die Anzeigeerstatterin ließ durch ihre Anwältin äußern, kein Strafverfolgungsinteresse mehr zu haben. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.

 

24.07.2026 Einstellung bei Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

24.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach §§ 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Schriftenvorgeworfen. Er soll ein Bild auf der Plattform „Snapchat“ hochgeladen haben. Aufgrund einer Meldung der halbstaatlichen Organisation für MissbrauchsfälleNCMEC“ wurde unser Mandant als Beschuldigter geführt. Es wurde weder durchsucht noch konnten weitere Beweise für seine Täterschaft gefunden werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos hochgeladen hat. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

 

18.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

18.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die beste Freundin seiner Ehefrau im Rahmen eines vorweihnachtlichen abendlichen Ausgehens im Intimbereich über der Kleidung berührt und sie dadurch sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Die Zeugin selbst schildert eine stark alkoholisierte, dynamische Gruppensituation ohne verbale oder nonverbale Abwehr im Moment der behaupteten Berührung sowie mehrere Kleidungsschichten, die die Wahrnehmbarkeit des Geschehens relativieren. Zudem bestehen Zweifel am erforderlichen Vorsatz, da sich aus der Situation kein eindeutig erkennbarer entgegenstehender Wille. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsbedingt ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

 

16.07.2026 Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren

16.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren vorgeworfen. Er soll auf Snapchat einen pornographischen Inhalt hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass meinem Mandanten vor dem Hintergrund des CyberTipline Reports keine Täterschaft nachzuweisen ist. Zudem wurde erfolgreich eingewandt, dass die bloße Zuordnung einer IP-Adresse keine Rückschlüsse auf die individuelle Täterschaft des Mandanten zulässt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

 

14.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung

14.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfenEr soll als Erzieher zwei Kinder sexuell missbraucht haben. Wie sich herausstellte, haben die Kinder mit unserem Mandanten im Rahmen einer täglichen Gute-Nacht-Routine im Bett gekuschelt und Videos auf dem Handy geschaut. Als eine andere Erzieherin von der Verbundenheit zu unserem Mandanten erfuhr, hat sie die schweren Vorwürfe ohne jegliche Grundlage selbst konstruiertFachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missbrauch nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

 

12.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung

12.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der exhibitionistischen Handlung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor zwei Damen unbekleidet, in und vor seinem PKW masturbiert zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegendass bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeuginnen bestanden. Die Schilderungen waren inkonstant und unplausibel. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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