SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174b StGB
Schnell zum Inhalt:
Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Missbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit eine sexuelle Handlung vornimmt oder an sich vornehmen lässt, würde im Falle der Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren belegt. Bereits der Versuch ist strafbar.
Neben der empfindlichen drohenden freiheitsentziehenden Sanktion – Geldstrafe sieht der Strafbestand per se nicht vor – droht auch ein Verlust der Amtsstellung und damit der beruflichen Existenz.
Strafverteidigung
ist kein Beruf,
sondern Berufung.
Was kann ein Strafverteidiger tun beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung?
Dieser schwerwiegende Vorwurf eines Sonderdelikts (sog. Amtsdelikt) ist stets ernst zu nehmen. Auch unschuldige Amtsträger, denen dieser Vorwurf gemacht wird, sollten tunlichst den Vorladungstermin bei der Polizei durch einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt absagen lassen und über diesen umgehend Akteneinsicht beantragen. Ein Schweigen kann nicht zur Ihren Lasten gewertet werden; eine Aussage bei der Polizei jedoch unterliegt der freien richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Würdigung und bürgt damit höchste Gefahren.
Mit einer gut begründeten Antragsschrift, die einerseits rechtliche andererseits aussagepsychologische Aspekte fundiert und auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung darlegt, kann in vielen Fällen dazu führen, dass eine Gerichtsverhandlung verhindert wird. Die erlösende Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren ohne Öffentlichkeitswirkung ist immer besser als ein Freispruch nach einer öffentlichen und rufschädigenden Gerichtsverhandlung.
Der auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team werden alles daran setzen, mit Ihnen eine überzeugende Verteidigungsstrategie aufzubauen, die die Staatsanwaltschaft doch noch von einer Anklage abhält. In vielen Fällen in der Vergangenheit konnte allein durch nur einen schriftlichen Antrag die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Machen Sie keine Aussage bei der Polizei! Auch wenn Sie unschuldig sind kann die Aussage zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Es ist Ihr Recht zu Schweigen. Ihre Sicht der Dinge können wir, wenn das sinnvoll ist, geordnet nach Akteneinsicht vorbringen. Ein Schweigen wird niemals zu Ihren Lasten gewertet – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger. Zu den Besonderheiten bei Aussage gegen Aussage lesen Sie im zugehörigen Beitrag.
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Themenübersicht Sexualstrafrecht
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