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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

17.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

17.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht desexuellen Nötigung u.a. 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen sexuell genötigt und eine dritte vergewaltigt zu haben. Dabei blieb die dritte Frau jedoch anonym und ein Name wurde den Behörden nicht bekanntIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen der Frauen ausgeführt hat. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Unglaubhaftigkeit der Aussagen der beiden aussagenden Zeuginnen im Sinne der Nullhypothese des BGH. Der Pfarrer, welchem sich die Messdienerinnen anvertrauten, gab das Geschehen lediglich mittelbar wieder, was ebenfalls nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass die unter Alkoholeinfluss ausgetauschten Küsse allesamt einvernehmlich erfolgten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

16.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte

16.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine inkriminierte Videodatei per WhatsApp verschickt zu habenDer Tatverdacht beruhte einzig und allein auf einer Meldung des NCMEC. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bielefeld konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und eine Täterschaft des Mandanten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

15.06.2026 Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern ohne Körperkontakt

15.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt 
Ergebnis: Einstellung

Unserem 14-jährigen Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen. Er soll mit einem 11-jährigen Mädchen aus dem Ausland auf Snapchat gechattet habe und sie dabei aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu schicken. Die ausländische Behörde, die dieses beim Bundeskriminalamt meldete, legte jedoch keine Chatverläufe oder ähnliches vor, sondern stellte lediglich die nicht bewiesene Behauptung in deRaum. Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, konnte dieses in einem Antrag darstellen, was in Verbindung mit dem jungen Alter unseres Mandanten zu einer Einstellung führte. 

14.06.2026 Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

14.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine Nichte versucht haben zu entkleiden und versucht haben, ihre Hand an sein erigiertes Geschlechtsteil zu führen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Bartsch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin. Zum anderen lag weder eine Vollendung, noch ein Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Unser Mandant sah von weiteren Handlungen ab, sodass er strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist. Im Übrigen handelte er ohne den erforderlichen Vorsatz. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

12.06.2026 Einstellung bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind

12.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Gera
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Unser Mandant soll den 13-jährigen Anzeigeerstatter aufgefordert haben, Bilder seines Genitals zu übersenden. Wie sich herausstellte, hatte der Anzeigeerstatter selbst ein Interesse, Bilder von unserem Mandanten im Gegenzug übersandt zu bekommen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant sich des kindlichen Alters des Anzeigeerstatters nicht bewusst war. Der Anzeigeerstatter bestätigte, nicht über das Alter geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

11.06.2026 Einstellung beim Vorwurf Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte

11.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp Nachrichten im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Treffen zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs mit einem Kind ausgetauscht zu haben. Darüber hinaus stand der Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte im Raum. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlich begründeten Schutzschrift aus, dass sich aus den ausgewerteten Nachrichten keine tatnahe Konkretisierung oder realitätsbezogene Vorbereitungshandlungen ergaben. Auch hinsichtlich des Besitzvorwurfs ließen sich keine belastbaren Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Besitzwillen feststellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

10.06.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten

10.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Besitz von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt. Es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrechtmit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte sie dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt. 

08.06.2026 Einstellung bei sexuelle Belästigung

08.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung bzw. die Versendung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über WhatsApp einer ihr unbekannten Person ein sog. „Dickpic“ versendet haben. Wie sich herausstellte, wollte die Anzeigeerstatterin keine weiteren Angaben zum Verfahren machen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht hinreichend wahrscheinlich der Täter ist. Zudem wurde das Bild mit dem Willen des Gegenübers verschickt.  Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

06.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

06.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp ein Video mit kinderpornographischem Inhalt angefordert zu habenDer Auslöser für das Verfahren war ein Strafprozess gegen eine andere verdächtige Person. Während der Auswertung der entsprechenden Datenträger wurde der besagte Chat festgestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestelltEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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