SEXUALSTRAFRECHT
Anwaltswechsel im Sexualstrafrecht
Darauf ist bei einem Anwaltswechsel zu achten
Schnell zum Inhalt:
Gegen Sie läuft ein Sexualstrafverfahren und Sie sind mit der bisherigen Verteidigung unzufrieden? Vorab: Es wäre vermessen zu behaupten, dass wir die einzigen guten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht in Deutschland sind. Unserer Einschätzung nach gibt es ca. 8 bis 10 Kanzleien in Deutschland, die hochspezialisiert im Sexualstrafrecht auf hohem Niveau verteidigen. HT Defensio und das Team um Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist eine davon. Wir bilden das größte sexualstrafrechtliche Dezernat in Deutschland und verteidigen seit über einem Jahrzehnt bundesweit erfolgreich in Sexualstrafverfahren. Wir werden von zahlreichen Strafrechtskanzleien und Kanzleien außerhalb des Strafrechts empfohlen, wenn Mandanten mit einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind.
Ob ein Anwaltswechsel sinnvoll ist, hängt von den Beweggründen ab. Nachfolgend haben wir typische Gründe und Fragen zusammengestellt, die immer wieder im Kontext „Anwaltswechsel im Sexualstrafverfahren“ auftauchen.
Gerne melden Sie sich bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Anwaltswechsel sinnvoll ist.
Zweifel an der Kompetenz und Spezialisierung?
Sie sind sich nicht sicher, ob ihr Anwalt oder Ihre Anwältin über die entsprechende Fachkompetenz im Sexualstrafrecht verfügt? Wir haben wichtige Eckpunkte zusammen gestellt, die Sie erfragen können, um heraus zu finden, wie es um den Spezialisierungsgrad ihres Rechtsanwalts bestellt ist:
Exzellente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht setzt Folgendes voraus:
- Ausschließliche Tätigkeit im Bereich Strafverteidigung mit klarem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht
- Jahre lange Erfahrung
- Empathie und Durchsetzungsstärke
- Weitere Qualitätsmerkmale können sein: Fachanwaltstitel Strafrecht, Referenten- tätigkeit im Sexualstrafrecht, Ausbildertätigkeit im Sexualstrafrecht, Prädikatsexamen, wissenschaftlicher Abschluss (Promotion), Autorentätigkeit
- Professionales Team
Das Wichtigste ist die Spezialisierung auf die Strafverteidigung und das Sexualstrafrecht. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Sondermaterie, die sich seriös nicht bearbeiten lässt, wenn man „auch mal ein Sexualstrafverfahren“ betreut.
Viele Menschen verfallen, wenn Sie von dem gegen Sie gerichteten Sexualstrafverfahren erfahren, nachvollziehbar in Panik und wenden Sich an ihren „Hausanwalt“, einen lokalen Einzelkämpfer oder einen Strafverteidiger, der aber nicht auf das Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Gerade in diesen Fällen ist ein frühzeitiger Anwaltswechsel zum Experten dringend anzuraten.
Fehlendes zwischenmenschliches Vertrauen?
Auch wenn die Fachkompetenz stimmt, aber das persönliche Vertrauen fehlt, kann ein Anwaltswechsel angezeigt sein, denn im Sexualstrafrecht geht es um Alles: Ihre Freiheit und ihre bürgerliche Existenz. Es ist wichtig, dass Sie nach dem ersten vertrauensvollen Gespräch den Eindruck gewinnen, dass Ihr Strafverteidiger oder Ihre Strafverteidigerin für Sie kämpfen wird und über die entsprechende Erfahrung, Spezialisierung und Resilienz verfügt. In manchen Fällen ist es sinnvoll auch über intime Dinge offen zu sprechen. Echtes Vertrauen ist daher unabdingbare Voraussetzung für ein gutes Mandatsverhältnis.
Fehlende Transparenz?
Ihr Strafverteidiger sollte Ihnen bereits im Erstgespräch denkbare Verteidigungsstrategien aufzeigen, wobei eine Konkretisierung erst nach Akteneinsicht erfolgen kann. Er sollte Ihnen eine zeitliche Einschätzung geben, Im Idealfall ein „Best-Case-Szenario“ und ein „Worst-Case-Szenario“ aufzeigen und transparent über alle Kosten aufklären.
Schlechte Erreichbarkeit?
Viele Strafverteidiger sind für Ihre Mandanten schlecht oder gar nicht erreichbar. Dabei ist selbstverständlich, dass sich auch Anwälte mal im Urlaub befinden und manche Antworten auf E-Mails Recherche und Überlegungen, somit also etwas Zeit, erfordern. Wir hören aber gerade von Mandanten, die Einzelkämpfer mandatieren, oft von katastrophalen Erreichbarkeiten. In der belastenden Zeit eines Strafverfahrens muss Ihr Strafverteidiger oder sein Vertreter und das Kanzleiteam für Sie erreichbar sein. Eine der Kernkompetenzen von HT Defensio und allen dort tätigen Rechtsanwälten ist der Servicegedanke. Wir sind Dienstleister und das Wichtigste – gerade im Sexualstrafrecht – ist Vertrauen im Mandatsverhältnis. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir bei Fragen und Sorgen – sei es digital oder persönlich – erreichbar sind und jederzeit ein offenes Ohr haben.
Kein professionelles Team?
Viele Einzelkämpfer im Strafrecht verfügen nicht über ein professionales Sekretariat und Team. Solche Kolleg:innen machen neben der Anwaltstätigkeit z.B. die Buchführung und die Aktenpflege selbst oder kümmern sich um die Terminabstimmungen. Fragen Sie sich selbst, wie viel Zeit für die eigentliche Mandatsarbeit bleibt – wie zum Beispiel die Planung einer exzellenten Verteidigungsstrategie, wenn Ihr Anwalt all diese Dinge noch nebenher erledigen muss. Ein Anwalt, der Ihnen selbst Auskunft über den Zahlstand Ihrer Raten gibt oder jedes Standardschreiben selbst verschickt ist nicht im Fokus und kann sich nicht auf seine eigentliche Aufgabe – die Verteidigung Ihrer Rechte – konzentrieren.
HT Defensio steht für exzellente Strafverteidigung und ein professionelles Team, das jederzeit für die Mandanten zur Verfügung steht.
Änderung der Verteidigungsstrategie
Ein häufiger Grund für den Wechsel des Anwalts ist der Wunsch nach einer anderen Herangehensweise in der Verteidigung.
Insbesondere in Sexualstrafverfahren kommt es vor, dass Anwälte wenig Erfahrung oder Zuversicht in streitige, also auf Freispruch oder Einstellung gerichtete Verteidigungsansätze haben und deshalb schnell dazu raten, ein Geständnis abzulegen. Viele Betroffene sind jedoch nicht bereit, eine Tat zu gestehen, die sie möglicherweise nicht begangen haben, und lehnen eine solche Strategie entschieden ab. In solchen Situationen kann ein Anwaltswechsel die richtige Lösung sein. Ein Geständnis ist im Sexualstrafrecht nur in den allerseltensten Fällen sinnvoll.
Einem guten Strafverteidiger steht es nicht zu über Schuld und Unschuld zu befinden. Entscheidend ist, dass Ihr Strafverteidiger Ihnen alle Chancen und Risiken einer Verteidigungsstrategie aufzeigt. Wenn die Einstellung oder der Freispruch das Ziel ist, hat er entschlossen ihr Ziel zu seinem zu machen und für die Unschuldsvermutung mit all seinem Können und seinen Fähigkeiten zu kämpfen. Voraussetzung ist ein starke und gute geplante aber auch immer mit dem Mandanten individuell abgestimmte Strategie. Fragen Sie sich ehrlich, ob Sie dieses Vertrauen in ihren jetzigen Strafverteidiger haben. Ist dies nicht der Fall, ist es ratsam, sich einen neuen Anwalt zu suchen, der diese Anforderungen erfüllt.
Übrigens gibt es, wenn auch selten, ebenso den umgekehrten, Fall. Es gibt Mandanten, die ein Geständnis ablegen wollen, aber von ihrem Strafverteidiger davon abgehalten werden. Sicher ist es zwingend Aufgabe des Strafverteidigers über die Konsequenzen eines Geständnisses aufzuklären und insbesondere vor einem vorschnellen Geständnis zu warnen. Es gibt allerdings Fälle, wenngleich im Sexualstrafrecht sehr selten, in denen es sinnvoll ist, ein Geständnis abzulegen, wenn der Mandant dies wünscht.
Gescheiterte Verteidigung – Anklage erhalten?
Sie haben im Ermittlungsverfahren einen Anwalt beauftragt und es nichts passiert und nun ist eine Anklage da? Das heißt nicht automatisch, dass es sich um einen schlechten Anwalt handelt. Es gibt Verfahren, in denen eine Einstellung im Ermittlungsverfahren schlicht ausgeschlossen ist. Dann ist es allerdings Aufgabe Ihres Verteidigers sorgfältig die Ermittlungsakte zu prüfen und Ihnen idealerweise schriftlich darzulegen, warum eine Einstellungsantrag nicht zielführend ist und ausführlich zu erläutern, wie sich der weitere Verfahrensablauf gestaltet und welche Strategie für das Hauptverfahren ansteht.
Häufiger kommt es allerdings vor, dass Strafverteidiger ohne die entsprechende fachliche Expertise im Sexualstrafrecht echte Einstellungschancen schlicht nicht sehen oder nutzen. Dann kann es sinnvoll sein nach Anklage den Anwalt zu wechseln und zu prüfen, ob im Zwischenverfahren noch eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden kann; alternativ ist eine Strategie für das Hauptverfahren zu entwerfen.
Warnung: Bei einigen ewig gestrigen Strafverteidigern ist die Mentalität verbreitet im Ermittlungsverfahren nicht mit dem Schutzschriftkonzept zu arbeiten. Vielmehr wird im Ermittlungsverfahren bis auf maximal einen Zweizeiler gar nichts getan. Wertvolle Chancen auf eine Einstellung mangels Tatverdacht und damit Abwendung eines öffentlichen Strafprozesses werden so verschenkt. Als „Argument“ wird häufig angeführt, man müsse sich die „Munition“ für das Hauptverfahren aufheben. Dem liegt die fehlerhafte Annahme zu Grunde, ein Argument würde besser, wenn es später und überraschend vorgetragen wird. Vor allem für den Mandanten ist aber eine Hauptverhandlung immer insbesondere wegen der Öffentlichkeitswirkung belastend und rufschädigend.
Gescheiterte Verteidigung: Neue Chance Berufung oder Revision?
Wenn Sie am Amtsgericht wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden, haben Sie die Möglichkeit das Urteil mit dem Rechtsmittel der Berufung oder der Revision anzufechten. Sind Sie am Landgericht wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurden gibt es nur noch das Rechtsmittel der Revision. Häufig bietet sich nach einer gescheiterten Verteidigung – auch wenn diese qualitativ gut war – ein Wechsel des Strafverteidigers an.
HT Defensio verfügt über ein Expertenteam für Berufungen in Sexualstrafverfahren. Wir führen bundesweit Berufungshauptverhandlungen im Sexualstrafrecht durch. In aller Regel geht es um Verfahren, die in der ersten Instanz durch andere Verteidiger betreut wurden. Dabei wird zunächst das bestehende Urteil, die Ermittlungsakte und die bisherige Verteidigungsstrategie umfassend analysiert und basierend hierauf eine neue Strategie für die Berufungshauptverhandlung erarbeitet und mit unseren Mandanten abgestimmt. Mehr zu Berufungen im Sexualstrafrecht lesen Sie hier.
Wenn Sie durch ein Landgericht verurteilt wurden, ist der einzige Weg, das Urteil anzufechten die Revision. Sowohl das Revisionsrecht als auch das Sexualstrafrecht sind hochspezielle Sondermaterien. Ein exzellenter Instanzstrafverteidiger aus dem Sexualstrafrecht kann in der Revision hoffnungslos verloren sein und umgekehrt verhält es sich genauso. HT Defensio ist die erste Kanzlei in Deutschland, die über ein Expertenteam für die Revision im Sexualstrafverfahren verfügt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold sind auf die Revision im Sexualstrafverfahren spezialisiert. Beide verfügen über langjährige Erfahrungen in der Praxis der Revision speziell im Sexualstrafrecht. Prof. Dr. Gerhold ist ein bundesweit gefragter Revisionsexperte und Fachautor in diesem Bereich. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit über 10 Jahren Dozent für Revisionsrecht und darüber hinaus Fachanwaltsausbilder und FAO-Dozent im Sexualstrafrecht.
Mehr zur Revision im Sexualstrafverfahren lesen Sie hier.
Ist ein Anwaltswechsel im Sexualstrafverfahren jederzeit möglich?
Ein Anwaltswechsel im Sexualstrafverfahren ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können nach Abschluss des Mandatsvertrages mit einem neuen Strafverteidiger das alte Mandat schriftlich mittels Einzeiler ohne jede Begründung kündigen: „Hiermit kündige ich das bestehende Mandat.“ Der bisherige Anwalt kann seine bis dahin entstandenen Kosten abrechnen.
Idealerweise erfolgt ein Anwaltswechsel noch im Ermittlungsverfahren.
Sollte Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet sein ist ein Anwaltswechsel ebenfalls möglich, allerdings sollte der bisherige Anwalt entpflichtet werden. Der neue Strafverteidiger wird sich mit dem beigeordneten Pflichtverteidiger in Verbindung setzen und dies kollegial für Sie lösen.
Schwierig ist ein Anwaltswechsel, wenn eine Gerichtsverhandlung schon terminiert ist, insbesondere wenn der Termin kurz bevorsteht oder die Hauptverhandlung schon begonnen hat. In diesem Fall stehen wir nicht für eine Übernahme der Verteidigung zur Verfügung. Sie können uns aber gerne für eine etwaige Berufung oder Revision kontaktieren.
Erzeugt ein Anwaltswechsel einen merkwürdigen Eindruck?
Klare Antwort: Nein. Das ist ein üblicher Vorgang. Jeder Mensch hat das Recht seinen Rechtsanwalt frei zu wählen und seine Entscheidung zu ändern. Bis zu drei Wahlverteidiger dürfen mandatiert werden. Ein Wechsel des Anwalts kann zahlreiche Gründe haben und wird von der Justiz nicht negativ bewertet.
Wann ist ein Anwaltswechsel nicht sinnvoll?
Ein Anwaltswechsel ist in zwei Fällen nicht sinnvoll. Der erste Fall liegt vor, wenn es für den Anwaltswechsel keinen Grund gibt.
Beispiel: Drei Monate nach Mandatierung des Anwalts ist nichts passiert insbesondere sind beschlagnahmte Datenträger nicht ausgewertet. Wenn dies der Grund ist, wird Ihnen auch ein neuer Anwalt nicht helfen können. Datenträgerauswertungen im Sexualstrafrecht dauern in Deutschland je nach Bundesland und Umfang der beschlagnahmten Geräte zwischen 6 Monaten und 2,5 Jahren an. Auch der beste Strafverteidiger kann daran nichts ändern. Möglicherweise hat Sie ihr bisheriger Anwalt darüber jedoch nicht transparent aufgeklärt oder beantwortet ihre Rückfragen nicht adäquat. Ein solches Kommunikations- oder Wissensdefizit kann hingegen ein Grund für einen Anwaltswechsel sein.
Der zweite Fall, in dem ein Anwaltswechsel nicht sinnvoll ist, liegt vor, wenn ein Hauptverfahren, also eine öffentliche Gerichtsverhandlung kurz vor ihrem Beginn steht oder sogar schon begonnen hat. Unser Anspruch ist eine intensive Vorbereitung und Planung, die mit einem so kurzfristigen Einstieg in das Verfahren unvereinbar ist. Zudem sind unsere Rechtsanwälte, die im Hauptverfahren tätig sind, in der Regel auf Monate ausgebucht, so dass ein kurzfristiger Einstieg auch nicht möglich wäre.

Zeitnahe Termine möglich
FAQ
Kann ich meinen Anwalt im Sexualstrafverfahren jederzeit wechseln?
Ja, ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich. Sie können das bestehende Mandat schriftlich kündigen. Schwieriger wird es, wenn bereits Gerichtstermine angesetzt oder Verhandlungen begonnen haben.
Wann ist ein Wechsel des Strafverteidigers sinnvoll?
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Zweifel an der Spezialisierung bestehen, Transparenz oder Vertrauen fehlen, oder die Verteidigungsstrategie nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Auch schlechte Erreichbarkeit kann ein Grund sein.
Wird ein Anwaltswechsel negativ bewertet?
Nein, ein Wechsel ist Ihr gutes Recht und wird von der Justiz nicht negativ gesehen. Bis zu drei Wahlverteidiger können parallel mandatiert werden.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Anwaltswechsel
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten