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Christoph Grabitz

Christoph Grabitz

Vita

Kurzprofil

  • Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Schwerpunkte: Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Allgemeines Strafrecht, Hauptverfahren NRW
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren in allen Verfahrensstadien
  • Leiter des Medienprogramms Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Sitz in Singapur bis Februar 2021
  • 2015-2018: Tätigkeit als Strafverteidiger in Berlin
  • 2013: Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik
  • langjährige journalistische Tätigkeit als freier Autor und Journalist, u.a. für ZEIT, Süddeutsche Zeitung, NZZ am Sonntag
  • Journalistenausbildung als Stipendiat des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses in München
  • Universitäre strafrechtliche Schwerpunktausbildung am King’s College: Criminal Law, Criminology, Law and Social Theory
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin und am King’s College in London

Rechtsanwalt

Christoph Grabitz

Persönliche Motivation

III Warum bin ich Strafverteidiger geworden?

Am Beruf des Verteidigers fasziniert mich die Vielgestaltigkeit der Konfliktlagen. Ich habe Interesse an anderen Menschen, ihrer Geschichte, ihren Beweggründen und Verstrickungen. Die hohen Anforderungen, die die Ausarbeitung und Umsetzung einer exzellenten Verteidigungsstrategie an mich stellen – intellektuell, juristisch, menschlich – spornen mich jeden Tag aufs Neue an.

Prozesse

III Mit meiner gesamten Persönlichkeit setze ich mich für Sie ein!

Strafverteidiger Christoph Grabitz hat mit großem Erfolg in Aufsehen erregenden Prozessen verteidigt. Dank seines journalistischen Hintergrunds verfügt er über eine besondere Expertise in der Verteidigung von Verfahren, die unter Beobachtung der Medien stehen – oder aber stehen könnten:

Sieben Jahre Freiheitsstrafe im Berliner „Koffermord-Verfahren“

Im so genannten Berliner „Koffermord-Verfahren“ gelang es Herrn Grabitz durch kraftvolle Verteidigung, die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzuwenden. Angeklagt war ein Schauspieler aus Südamerika, der seine Geliebte umgebracht und in einem Koffer in die Spree geworfen haben sollte. Mit viel Liebe zum Detail führte Herr Grabitz dem Gericht sowie der Öffentlichkeit den extremen Druck vor Augen, den das schwer drogenabhängige spätere Opfer auf seinen Mandanten ausgeübt hatte. Die Tat stellte sich als Affekthandlung dar. Vor dem Prozess hatte Herr Grabitz die rasche Auslieferung seines Mandanten aus menschenunwürdigen Haftverhältnissen in Mexiko erreicht.

Freispruch in Vergewaltigungsverfahren vor dem Landgericht Berlin

In einer Berufungssache vor dem Landgericht Berlin hat Herr Grabitz einen vielbeachteten Freispruch erlangt. In der ersten Instanz hatte der Mandant geschwiegen und war zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der zweiten Instanz gelang es Herrn Grabitz mittels einer umfassenden Einlassung und intensiver Befragung der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter Berücksichtigung modernster aussagepsychologischer Erkenntnisse, eine Vielzahl von Widersprüchen herauszuarbeiten. Hierdurch wurde das Gericht zu einem späten Freispruch gezwungen.

Beamtenstatus gerettet: Freispruch vor dem Amtsgericht Dortmund in Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt

Vor dem Amtsgericht Dortmund erzielte Herr Grabitz einen Freispruch, der die bürgerliche Existenz und den guten Ruf eines unbescholtenen Mannes gerettet hat: Unserem Mandanten, einem Beamten, war ein Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt vorgeworfen worden. In der Nähe von Spielplätzen in einem Dortmunder Wohngebiet soll er in seinem Auto onaniert und gezielt die Aufmerksamkeit spielender Kinder auf sich gelenkt haben. Unter Vorlage von Fotos und mittels einer intensiven Befragung konnte Herr Grabitz herausarbeiten, dass unser Mandant unmöglich der Täter sein konnte und es sich um eine Verwechslung handelte.

Aufgedeckter Justizirrtum

Vor seiner Tätigkeit als Strafverteidiger deckte Herr Grabitz als freier Autor in einem Dossier der Wochenzeitung Die ZEIT einen Justizirrtum in einem Tötungsverfahren vor dem Landgericht Cottbus auf. Dem Text war eine monatelange Recherche vorausgegangen, in Deutschland sowie in der Türkei. Herr Grabitz zeigte in seinem Text, wie ein verhängnisvoller Mix aus Dummheit, Vorurteilen gegenüber Ausländern und einer schlampigen Rechtsmedizin zur falschen Verurteilung eines Dönerbudenbesitzers in erster Instanz geführt hatte. Nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof wurde der Angeklagte freigesprochen.