Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
10.07.2026 Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung
10.07.2026
WO? Landgericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mandant wurde in erster Instanz freigesprochen. Hiergegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt diese abzuwehren. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft konnte er das Gericht überzeugen, so dass der Freispruch bestehen blieb. Der Mandant verlies erleichtert und in Freiheit den Gerichtssaal.
10.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
10.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Fachanwältin für Strafrecht Meyer LL.M. darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
08.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
08.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitschülerin vergewaltigt zu haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 15 Jahre alt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine umfassende Analyse der Aussage. Dies konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
30.06.2026 Bewährung beim Vorwurf Vergewaltigung
30.06.2026
WO? Schöffengericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Bewährung
Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, in einem konstruktiven Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten die Freiheit des Mandanten zu schützen. Andernfalls hätte ein mehrjährige Haftstrafe gedroht.
28.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung
28.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeigenerstatterin, die Freundin eines Arbeitskollegen, soll zu ihm nach Hause gegangen sein, wo der Mandant diese dazu gedrängt haben soll, in seinem Bett zu schlafen. Schließlich soll er mit seinem Penis und seinen Fingern vaginal in sie eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Anzeigenerstatterin bestehen und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war.
18.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs
18.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurden sexuelle Übergriffe im Rahmen einer Tinder-Bekanntschaft vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht nachweisbar gewesen, insbesondere da erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
17.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung
17.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen sexuell genötigt und eine dritte vergewaltigt zu haben. Dabei blieb die dritte Frau jedoch anonym und ein Name wurde den Behörden nicht bekannt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen der Frauen ausgeführt hat. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Unglaubhaftigkeit der Aussagen der beiden aussagenden Zeuginnen im Sinne der Nullhypothese des BGH. Der Pfarrer, welchem sich die Messdienerinnen anvertrauten, gab das Geschehen lediglich mittelbar wieder, was ebenfalls nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass die unter Alkoholeinfluss ausgetauschten Küsse allesamt einvernehmlich erfolgten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
04.06.2026 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Fulda
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige einer Frau. Unser Mandant habe sich nachts in die Wohnung, der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Frau, geschlichen und sie an intimen Stellen berührt. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
01.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung
01.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll die an Schizophrenie erkrankte Anzeigenerstatterin dazu gedrängt haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Nachdem sie die Strafanzeige erstattet hat, hat sie jedoch eine weitere Vernehmung abgelehnt. Eine Bestrafung des Mandanten hat die Anzeigenerstatterin nicht gewollt. Sie ist durch ihren Vater zur Anzeige gedrängt worden. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an einer hinreichend belastbaren Aussage fehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag.
25.05.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff
25.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing). Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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