Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage
08.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage nach
§ 177 Abs. 1, Abs. 5 StGB
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche eingeladen haben, in seinem Auto Drogen zu konsumieren. Er hat ihr unter anderem Schmerzmittel intravenös verabreicht, woraufhin sie teilweise Erinnerungslücken an das Geschehen danach hatte. Wie sich herausstellte, hatten sie danach auch Geschlechtsverkehr. Das Geschehen kam nur deshalb zur Anzeige, weil die Anzeigeerstatterin es ihrer Tante anvertraute, die wiederum die Eltern kontaktierte. Die Anzeigeerstatterin sagte aus, ein Verlangen nach dem Kick der ersten Injektion gehabt zu haben. Deshalb traf sie sich insgesamt vier Mal mit unserem Mandanten. Dabei hat sie nicht angegeben, Sex gegen ihren Willen gehabt zu haben, sondern es vielmehr gewollt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllt ist. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
01.09.2026
WO? Staatsanwaltschaft Chemnitz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine 16-jährige auf einem gemeinsamen Spaziergang im Wald vergewaltigt zu haben. Dabei sollen die beiden sich bereits über längere Zeit sexualisierte Nachrichten geschrieben haben, bis es zu diesem ersten Treffen kam. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Chemnitz konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen seiner Sexualpartnerin ausgeführt hatte. Diese hatte ihn erst in dem Moment angezeigt, in dem er keinen Kontakt mehr zu ihr wünschte. Kern des Antrags war eine ausführliche aussagepsychologische Analyse anhand der Nullhypothese des BGH. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung
27.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines Treffens mit seiner Ex-Freundin mit dieser geschlafen haben – sie behauptet gegen ihren Willen. Zunächst wollte sie keine Anzeige erstatten. Erst ein Jahr später, nach der Einwirkung durch ihren neuen Freund, machte die Frau eine Aussage bei der Polizei. Strafverteidiger Bartsch, stellte in seinem Antrag dar, dass der Tatbestand durch die von der Frau geschilderte Situation gar nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft stellte antragsgemäß ein.
Einstellung bei Tatvorwurf Vergewaltigung
20.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die mit ihm befreundete Anzeigenerstatterin vergewaltigt zu haben. Der Vorwurf stützte sich ausschließlich auf ihre Aussage. Durch die ausführliche Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Grabitz konnte jedoch dargelegt werden, dass sich die Aussage der Anzeigenerstatterin als inkonstant und unplausibel erwies. Dies beschränkte sich nicht auf einzelne Randaspekte, sondern prägte den Aussageverlauf insgesamt. Selbst bei Wahrunterstellung ihres Vortrags bestand aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht Vergewaltigung
18.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Seine Ex-Freundin hat ihn nach mehr als sechs Jahren dergestalt beschuldigt, dass er sie gegen ihren Willen gefesselt und in sie eingedrungen sein soll. Eine Äußerung bzw. ein konkludentes Verhalten, dass sie den Sex nicht wollte, gab es nicht. Einen genauen Tatzeitpunkt konnte sie dabei auch nicht benennen. Wie sich herausstellte, hat sie den Vorwurf erst dann erhoben, als sie aus dem Ausland zurückkam, wobei sie kurz danach mit unserem Mandanten Schluss gemacht hat. Zuvor hatte sie wohl eine Affäre gehabt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen die Aussage der Anzeigeerstatterin als unglaubhaft zu klassifizieren ist und der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt ist. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs u.a.
13.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Bekannte über mehrere Jahre wiederholt sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe wurden erst fünfzehn Jahre nach den ältesten Vorfällen zur Anzeige gebracht, und selbst die Staatsanwaltschaft hielt die Sache ohne aussagepsychologische Begutachtung für nicht entscheidbar. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse nach der Nullhypothese des Bundesgerichtshofs, die klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Analyse zeigte auf, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin über Jahre hinweg gemeinsam mit einer Freundin rekonstruiert und damit erheblich suggestionsbelastet war, dass sich zentrale Angaben zum Tatgeschehen widersprachen und dass eine nachvollziehbare Motivlage für eine Falschbelastung bestand. Diese Analyse überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und unserem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs
12.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Rechtsanwalt Christoph Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Party seine Tochter gegenüber sexuelle übergriffig geworden zu sein. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin erhebliche Glaubhaftigkeitszweifel aufweisen, die zeitlichen Abläufe und behaupteten Vorfälle widersprüchlich sind und objektive Anhaltspunkte für eine Täterschaft fehlen. Dem folgte die Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
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Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
11.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Frau nach einem über ein Online-Date vereinbarten Treffen vergewaltigt zu haben. Während das Kennenlernen zunächst einvernehmlich verlief, bewertete die Anzeigenerstatterin einzelne Handlungen im Nachhinein als unfreiwillig. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der einzigen Hauptbelastungszeugin aufkamen. Kern des Antrags war eine differenzierte aussagepsychologische Analyse des Aussageverhaltens. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Eine öffentliche Hauptverhandlung blieb dem Mandanten erspart und eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte nicht.
Einstellung bei Verdacht der sexuellen Nötigung
03.08.2026
WO? Amtsgericht Weimar
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe gegen den Willen seiner Ehefrau eine sexuelle Nötigung vorgenommen. In einem Antrag an das Amtsgericht Weimar konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin bereits derart vage und ungenau waren, dass sie als Grundlage für eine Anklage schon nicht genügen konnten. Die durch die Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde dementsprechend den Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion nicht gerecht. Im Übrigen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin auch unglaubhaft. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet und das Verfahren wurde eingestellt.
27.07.2026 Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf
27.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
DELIKT: Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Wie sich herausstellte, wollte sie sich lediglich bei der Polizei beraten lassen. Sie äußerte, den Sex über sich ergehen lassen zu haben. Ein ausdrückliches oder konkludentes „Nein“ konnte nicht festgestellt werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig argumentierte, dass jene Situation nicht für die Annahme der Vergewaltigung ausreicht. Die Anzeigeerstatterin ließ durch ihre Anwältin äußern, kein Strafverfolgungsinteresse mehr zu haben. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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