Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
04.06.2026 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs
04.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Fulda
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige einer Frau. Unser Mandant habe sich nachts in die Wohnung, der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Frau, geschlichen und sie an intimen Stellen berührt. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
01.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung
01.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll die an Schizophrenie erkrankte Anzeigenerstatterin dazu gedrängt haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Nachdem sie die Strafanzeige erstattet hat, hat sie jedoch eine weitere Vernehmung abgelehnt. Eine Bestrafung des Mandanten hat die Anzeigenerstatterin nicht gewollt. Sie ist durch ihren Vater zur Anzeige gedrängt worden. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an einer hinreichend belastbaren Aussage fehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag.
25.05.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff
25.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing). Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
15.05.2026 Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
15.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergwaltigung
Ergebnis: Einstellung
13.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs
13.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Ihm wurde zur Last gelegt, im Rahmen einer sog. Kinky-Party eine Bekannte unter anderem durch einen Kuss sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ein entgegenstehender Wille der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Das Strafverfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
05.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs
05.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff gegenüber einer Schülerin vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Schwerin konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass der Tatverdacht eine reine Mutmaßung aus dem Schüler- und Kollegenkreis war, die sich verselbstständigt hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Der Beamtenstatus unseres Mandanten konnte gesichert werden.
26.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
26.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, beim ersten Treffen in der Wohnung der Anzeigenerstatterin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, obwohl diese dies angeblich nicht gewollt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ihr Verhalten während des Treffens insgesamt ambivalent. Vor diesem Hintergrund war ein entgegenstehender Wille für unseren Mandanten nicht erkennbar. Nach Würdigung der Gesamtumstände stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.
22.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Landgericht Münster
22.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen mehrfacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Münster angeklagt. In einem mehrtätigen Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die Belastungsaussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch. Im Fall einer Verurteilung hätten mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
16.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
16.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Freundin auf einer privaten Silvesterparty vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mainz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
14.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





