Strafrechtliche Revision

Unsere erfahrenen Revisionsexperten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafrechtsprofessor sowie Of Counsel Dr. Sönke Gerhold verteidigen Sie bundesweit im Revisionsverfahren. Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es das Rechtsmittel der Berufung (neue Tatsachseninstanz) und das der Sprungrevision (rechtliche Überprüfung). Was sinnvoll ist, kann nach Einarbeitung in den Fall von einem Fachanwalt für Strafrecht beurteilt werden. Gegen Urteile des Landgerichts gibt es nur das Rechtsmittel der Revision. Gerne stehen wir Ihnen bei Berufung und Revision engagiert zur Seite.

Die Revision ist bei einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht die letzte Möglichkeit mit einem Anwalt gegen eine Verurteilung vorzugehen, einen neuen Prozess zu bekommen und die Rechtskraft zu verhindern. Revisionsgericht für eine Revision im Strafrecht ist in diesen Fällen immer der Bundesgerichtshof.

Revision Strafrecht

Revision Strafrecht als Königsdisziplin

Das Revisionsrecht gilt als die schwierigste Disziplin im Strafrecht. Nur wenige Rechtsanwälte haben sich auf diesen Bereich  „Revision Strafrecht“ spezialisiert. Auch ein großer Teil der Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht verteidigen ausschließlich in der Instanz und überlassen die Revision anderen.

Dies hat gute Gründe. Wer ein Urteil in der Revision im Strafrecht auf seine Fehlerhaftigkeit überprüfen will, muss mit der gesamten Strafprozessordnung, aber auch dem materiellen Strafrecht bestens vertraut sein. Revisionsrecht erfordert Praxiserfahrung und Zeit, insbesondere bei längeren Urteilen und Hauptverhandlungsprotokollen. Eine Prüfliste von mehreren hundert Punkten gilt es bei jedem Revisionsverfahren akribisch durchzuarbeiten. Darüber hinaus steigen die Anforderungen an den Vortrag in der Revision im Strafrecht stetig an. Schon das Fehlen eines einzigen Satzes kann bei einer Verfahrensrüge zur Erfolglosigkeit der strafrechtlichen Revision führen.

 

Revision Strafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Sollten Sie für eine Revision im Strafrecht einen ausgezeichneten Strafverteidiger bzw. Anwalt benötigen, kontaktieren Sie gern jederzeit Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der nicht nur beide Examina mit einem Prädikat abschloss und aufgrund seiner Spezialisierung im Strafrecht über eine herausragende strafrechtliche Expertise verfügt, sondern auch bereits zahlreiche Revisionen erfolgreich durchgeführt hat: Kontakt.

Dr. Hennig und sein Team sind bundesweit tätig. 

Erfahrung im Revisionrecht: Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger Prof. Gerhold verfügt über langjährige Erfahrung im Revisionsrecht. Bundesweit vertritt er Mandanten erfolgreich vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen. Als Revisionsexperte hat er auch in komplexen Verfahren erfolgreiche Revisionen betreut. Die praktische Bandbreite seiner Revisionsverteidigung deckt das gesamte Strafrecht vom Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht ab; eine besonderer Fokus liegt auf der Revision im Wirtschaftsstrafrecht. Neben der umfangreichen praktischen Erfahrung verfügt er auch über entsprechende wissenschaftliche Expertise auf diesem Gebiet. Maßgeblich sind seine Ausarbeitungen zu Rechtsfragen des Hauptverhandlungsprotokolls und der Rügbarkeit von erheblichen Abweichungen zwischen den gerichtlichen Sachverhaltsfeststellungen und dem sich aus den Akten ergebenden Sachverhalt. Prof. Dr. Gerhold vertritt Sie in allen revisionsrechtlichen Fallgestaltungen auf höchstem wissenschaftlichen und praktischen Niveau.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Expertise im Revisionsrecht und wichtige Informationen zu einer Revision im Strafverfahren:

Aktuelle Erfolge im Bereich strafrechtliche Revision

Hier können Sie alles zu unseren aktuellen Revisionserfolgen nachlesen.

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Of Counsel Sönke Gerhold
  • Strafverteidiger und Of Counsel
  • Ordentlicher Professor an der Universität Bremen
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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