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Lorenz Link

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Vita

Kurzprofil

  • Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) in Nordrhein-Westfalen
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Bochum mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung
  • Langjährige Tätigkeit in überregionaler Anwaltssozietät, zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum mit strafrechtlicher Schwerpunktausbildung
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Persönliche Motivation

III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

Aus absoluter Überzeugung und weil es mein Wunsch ist, meine Fähigkeiten sinnstiftend einzusetzen. Der Vorwurf einer Straftat stellt für jeden Beschuldigten eine äußerst belastende Situation dar und hat vielfältige negative Folgen. Neben einer regelmäßigen Stigmatisierung steht ihm in einem Strafverfahren das staatliche Gewaltmonopol in seiner gesamten Bandbreite gegenüber. In dieser Situation gilt daher in besonderem Maße: Die Qualität eines Rechtsstaates bemisst sich maßgeblich nach dessen Umgang mit denjenigen, die ihm größtmöglich ausgeliefert sind.

Wenn das Grundgesetz die Gleichheit vor dem Gesetz formuliert, dann gilt dies zuvorderst für die konsequente Achtung der Menschenwürde. Kein Beschuldigter darf bloßes Objekt der Strafverfolgung sein. Jeder Beschuldigte ist zunächst einmal Mensch und hat als solcher unveräußerliche Rechte. Unabhängig von Art und Schwere des konkreten Vorwurfs.

Gleichwohl entspricht es oft der Realität, dass Verfahren mit einseitigem Verfolgungseifer geführt werden.

Hier wird deutlich, weshalb es der Strafverteidigung bedarf. Als Strafverteidiger diene ich einzig dem Interesse meines Mandanten und fungiere so als notwendiger Gegenpol zu Staatsanwaltschaft und/oder Gericht. Im Sinne der Unschuldsvermutung hinterfrage ich unvoreingenommen die Ermittlungsergebnisse. Ferner ist es meine originäre Aufgabe, die Achtung meines Mandanten als Mensch sowie die Wahrung seiner Rechte einzufordern. Nur wenn dies erfolgt, kann von einem rechtsstaatlichen und fairen Verfahren überhaupt die Rede sein.

Es ist mein Anspruch, dieser Verantwortung bestmöglich gerecht zu werden.