Methode Gerichtsverhandlung verhindern

Strafverteidigung setzt idealerweise im Ermittlungsverfahren an und kann hier bereits die größte Wirkkraft entfalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team konnten in der Vergangenheit vielfach bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren das Verfahren gestalten und zur Einstellung bringen. Dem Mandanten bleibt damit eine – auch im Fall des Freispruchs – immer äußerst belastende und zwingend öffentliche Hauptverhandlung erspart. „Jede Einstellung im Ermittlungsverfahren ist besser als ein Freispruch!“

Wir setzen daher seit Jahren bundesweit erfolgreich auf gut begründete sogenannte Schutzschriften, mit denen wir vielfach die Staatsanwaltschaften zur Einstellung bewegen können. Die Einstellung mangels Tatverdacht greift auch bei schwersten Vorwürfen. Sie wird auch „großer Freispruch“ genannt und liegt vor, wenn wir durchsetzen können, dass die Ermittlungsergebnisse nicht einmal für eine Anklage ausreichen.

Im Bereich mittlerer Kriminalität können wir auch bei ungünstiger Beweislage vielfach eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage erwirken.

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.

Jede Einstellung bedeutet

  • Keine belastende, kostenintensive Verhandlung vor Gericht
  • Keine Strafe
  • Keine Eintragung im Zentralregister
  • Keine Eintragung im Führungszeugnis