AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Andere Vorwürfe
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe
13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses
13.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein.
10.10.2025 Einstellung bei Vorwurf exhibitionistische Handlungen
10.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen
25.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.
24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen
24.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.09.2025 Einstellung bei Exhibitionistische Handlungen
15.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
06.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf von exhibitionistischen Handlungen und einfacher Körperverletzung
06.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen, einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen und eine einfache Körperverletzung begangen zu haben. Er soll in seinem Auto onaniert haben und einer Person Kratzer und Hämatome zugefügt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der exhibitionistischen Handlungen, und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bezüglich der Körperverletzung vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und die Körperverletzung auf den Privatklageweg verwiesen.
02.09.2025 Einstellung bei exhibitionistische Handlungen
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen
05.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
25.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf exhibitionistische Handlungen
25.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft München
WER? Strafverteidiger Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
22.07.2025 – Einstellung bei Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
22.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erworben zu haben. Das Paket wurde am Flughafen von den zuständigen Zollbehörden untersucht und eine Sexpuppe sichergestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten nicht bereits anhand der Adresse auf der Paketsendung begründet werden kann. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






