AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Andere Vorwürfe

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe

20.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen

20.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Krankenzimmer mit einem erigierten Glied eine Pflegefachassistentin aufgefordert haben beim Masturbieren zu zuschauen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Zudem bestand bei Wahrunterstellung bereits kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

12.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht exhibitionistischer Handlungen

12.04.2026

WO? Amtsgericht St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht exhibitionistischer Handlungen
Ergebnis: Nichteröffnung des Verfahrens 

Unserem Mandanten wurdeexhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll in einem öffentlichen Verkehrsmittel onaniert haben. In einer umfangreichen Schutzschrift an das Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro das Gericht davon überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es konnte dargelegt werden, dass das Verhalten des Mandanten fälschlich als sexuelle Handlung wahrgenommen wurde und die Anzeigenerstatterin die Situation somit missverstanden hat. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren folgerichtig nicht. Damit ist dem Mandanten nicht nur eine mögliche Verurteilung erspart geblieben, sondern auch eine, insbesondere bei solchen Vorwürfen, unangenehme Hauptverhandlung. 

26.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

26.01.2026

WO? Amtsgericht Ahaus
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Der noch junge Mandant wurde wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Nach einer intimen Situation sollen Fotoaufnahmen in einer social-media-Gruppe geteilt worden sein. Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext des Tatvorwurfs her und führte Strafmilderungsgründe in das Verfahren ein. So gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil abzusehen. Das Strafverfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Ergebnis: Einstellung.

04.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung

04.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen, sowie vergewaltigt zu haben. Eine Strafanzeige erfolgte im Rahmen eines Polizeieinsatzes während des aktuellen Sorgerechtsstreites. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

29.12.2025 Einstellung beim Vorwurf exhibitionistischer Handlungen

29.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sein entblößtes Glied auf seinem eigenen Balkon derart präsentiert haben, dass sich ein Nachbar belästigt fühlte. Rechtsanwalt Bartsch konnte begründen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses

13.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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