Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten bilden einen Großteil der strafrechtlichen Praxis. Kein Untergebiet des Strafrechts betrifft so sehr die gesamte gesellschaftliche Breite wie das Verkehrsstrafrecht. Das Defensio-Verteidiger-Team steht Ihnen beim Vorwurf Verkehrsstraftat engagiert und mit viel Erfahrung zur Seite.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit über einem Jahrzehnt Dozent unter anderem für das gesamte Verkehrsstrafrecht und kann auch auf Publikationen in diesem Bereich verweisen. Er ist daher mit der gesamten aktuellen Rechtsprechung vertraut und kann so alle Chancen der Verteidigung auch in Ihrem Verfahren fruchtbar machen.

Gerne schildern Sie uns Ihren Fall und wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Dann entscheiden Sie, ob wir Akteneinsicht beantragen und wir eine gemeinsame Verteidigungsstrategie festlegen. Volle Kostentransparenz von Beginn an ist für uns selbstverständlich.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick und wichtige Informationen zum Verkehrsstrafrecht an die Hand geben:

Welche Straftatbestände gibt es im Verkehrsstrafrecht?

Folgende Straftatbestände gehören zum Verkehrsstrafrecht im weiteren Sinne:

  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB

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Strafbarkeitsrisiken und Konsequenzen bei Verkehrsstraftaten

Wer sich im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug bewegt, ist per se einem hohen Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt. Kein Mensch ist immer zu 100 Prozent aufmerksam. Eine kleine Unaufmerksamkeit oder das sich hinreißen lassen zu einer nur etwas riskanteren Fahrweise sind menschlich nachvollziehbare Verhaltensmuster.

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht

Ein sehr häufiger Vorwurf, bei dem auch regelmäßig bei unverteidigten Personen ein Strafbefehl ergeht oder Anklage erhoben wird, ist „Unfallflucht“, die rechtlich zutreffend als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet wird. Dieser Straftatbestand wird gemäß § 142 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.

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Gefährdung des Straßenverkehrs – welche Strafe droht?

Bei einem Verkehrsunfall oder nur einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund von Fahruntüchtigkeit oder eines schweren Verkehrsverstoßes droht nicht nur ein Bußgeld. In Betracht kommt zudem eine Strafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB

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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Illegale Autorennen können schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für die Teilnehmer als auch für Unbeteiligte. Wenn Sie selbst in eine solche Situation geraten sind, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Der neu geschaffene Tatbestand dazu heißt „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ und ist in § 315 d StGB normiert.

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Wie soll ich mich verhalten, wenn mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird?

Auch im Verkehrsstrafrecht gilt, dass Sie, sobald Sie einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sind, zunächst zwingend zu den Vorwürfen schweigen sollten. Eine polizeiliche Einlassung kann nur Nachteile bringen, keine Vorteile. Erst nach erfolgter Akteneinsicht und der Beratung durch einem versierten Verkehrsstrafrechtler kann erwogen werden, ob und wie eine Einlassung sinnvoll erfolgt.

Welche Chancen hat die Strafverteidigung beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts?

Auch im Verkehrsstrafrecht kann über eine versierte Verteidigung in vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern, durch schriftliche Anträge eine Einstellung des Verfahrens erreicht und eine Hauptverhandlung verhindert werden. Auch bei einer Einstellung gegen eine Auflage gelten Sie weiterhin als nicht vorbestraft. Bei schwerwiegenderen Verstößen können die Chancen auf eine geringe Strafe vergrößert werden. Je nach Beweislage kann auch ein Freispruch oder eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren möglich sein.

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Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

Promille-Grenzen im Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten folgende Grenzen für die Blutalkoholkonzentration:

ab 0, 3 ‰ relative Fahruntüchtigkeit

Bei Ausfallerscheinungen machen Sie sich ohne dass es zu einer Gefährdung kommt bereits ab 0,3 ‰ BAK gemäß § 316 StGB strafbar, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. Der Tatbestand sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem droht ein Fahrverbot.

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Verkehrsstrafrecht – News und Updates

Hier erfahren Sie aktuelle Entwicklungen aus dem Verkehrsstrafrecht

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Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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