SEXUALSTRAFRECHT
Revisionen
Revisionen im Sexualstrafrecht
HT Defensio verfügt über das einzige in Deutschland existierende Dezernat das speziell auf Revisionen gegen sexualstrafrechtliche Urteile spezialisiert:
Schnell zum Inhalt:
Drei Experten – ein Ziel: Erfolg Ihrer Revision gegen eine sexualstrafrechtliche Verurteilung
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Prof. Dr. Gerhold und Rechtsanwältin Dr. Diebel sind renommierte und bundesweit gefragte Experten im Bereich der strafrechtlichen Revision, insbesondere bei Urteilen im Sexualstrafrecht.
Dr. Jonas Hennig ist Fachanwalt für Strafrecht mit über zehn Jahren Erfahrung in der Strafverteidigung insbesondere im Sexualstrafrecht und der Revision. Dr. Hennig ist nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern auch als Dozent für Straf- und Strafprozessrecht. Er ist langjähriger Dozent für Revisionsrecht sowie als Fachanwaltsausbilder und FAO-Dozent im Sexualstrafrecht. Zudem ist er Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen.
Prof. Dr. Sönke Gerhold ist Strafrechtsprofessor und als Of Counsel für die Kanzlei tätig. In dieser Funktion bringt er seine in der Revision entscheidende wissenschaftliche Expertise in die strafrechtliche Revision ein.
Gemeinsam verteidigen Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold Mandanten bundesweit im Revisionsverfahren. Ihr tiefgehendes Wissen im Straf- und Strafprozessrecht sowie im Sexualstrafrecht sowie ihre langjährige Erfahrung ermöglichen es ihnen, Urteile kritisch zu überprüfen und Rechtsfehler aufzudecken. Dr. Diebel ist ebenfalls seit Jahren schwerpunktmäßig in der strafrechtlichen Revision tätig und ist Fachautorin zahlreicher strafrechtlicher Beiträge.
Warum die Verknüpfung von Sexualstrafrecht und Revision für unsere Mandanten entscheidend ist?
Die strafrechtliche Revision ist ein hochspezialisierter Bereich der Strafverteidigung, der nicht nur tiefgehende Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechts erfordert, sondern auch die Fähigkeit, gerichtliche Entscheidungen kritisch zu analysieren und auf mögliche Rechtsfehler zu überprüfen und solche Fehler überzeugend bei den Revisionsgerichten, also dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten überzeugend anzubringen. Wenn es um das Sexualstrafrecht geht, wird diese Expertise noch wichtiger. Die Verbindung von Sexualstrafrecht und Revision bietet unseren Mandanten entscheidende Vorteile, die im Folgenden erläutert werden. Vor allem ist es wichtig zu wissen, dass ein guter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht noch lange kein guter Revisionsverteidiger ist. Auch ist ein guter Revisionsrechtler häufig nicht mit den Besonderheiten im Sexualstrafrecht vertraut.
1. Präzise Analyse komplexer sexualstrafrechtlicher Urteile
Fälle im Sexualstrafrecht sind oft durch emotionale und gesellschaftliche Sensibilität geprägt. Gleichzeitig beruhen Urteile in diesem Bereich häufig auf komplexen Beweisführungen, bei denen Aussagen und Glaubhaftigkeitsbewertungen eine zentrale Rolle spielen. Diese Anforderungen verlangen auch in der Urteilsbegründung ein Höchstmaß an juristischer Präzision. Es existieren hohe Anforderungen bei der Darstellung einer Aussage und ihrer Entwicklung in den Urteilsgründen im Sexualstrafrecht; insbesondere bei Aussage gegen Aussage aber auch bei Vorwürfen im Kontext von Kinderpornografie. Diese hohen Anforderungen werden von Gerichten häufig nicht eingehalten und so kann ein im Sexualstrafrecht versierter Revsionsrechtler Fehler aufdecken und das Urteil durch eine überzeugende Revisionsbegründungsschrift zur Aufhebung bringen. Unsere Expertise ermöglicht es, diese komplexen Sachverhalte bis ins Detail zu durchleuchten und Rechtsfehler in der Beweiswürdigung oder Verfahrensführung gezielt aufzudecken.
2. Wissenschaftlich fundierte Revisionen
Das Revisionsrecht ist anders als die Verteidigung in anderen Verfahrensabschnitten stark wissenschaftlich geprägt und sehr formalisiert. Ein Großteil der Richter am Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten sind selbst Professoren. Die Verknüpfung von wissenschaftlicher Expertise und praktischer Verteidigungsarbeit zeichnet unser Team aus. Unsere Experten, wie Prof. Dr. Sönke Gerhold, bringen ihre akademische Expertise direkt in die Revision ein. Dies gewährleistet eine tiefgehende und methodisch exakte Überprüfung des Urteils, insbesondere in Fällen, in denen neue rechtliche Entwicklungen oder Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Rolle spielen.
3. Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien
Jeder Fall im Sexualstrafrecht ist einzigartig, und ebenso individuell ist unsere Herangehensweise an die Revision. Durch die Verbindung unserer langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht und in der Revision entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, die den spezifischen Umständen jedes Falls gerecht werden. Unser Ziel ist es, die optimale Verteidigung für unsere Mandanten zu gewährleisten. In der Revision geht es zunächst um eine Aufhebung des Urteils damit dann eine Neubewertung des Falls erfolgen kann.
4. Schutz vor Fehlurteilen
Sexualstrafrechtliche Verfahren sind besonders anfällig für Fehlurteile. Emotionale Dynamiken, gesellschaftlicher Druck und fehlerhafte Beweiswürdigung können dazu führen, dass die Urteile nicht immer den tatsächlichen Sachverhalten entsprechen und der Unschuldsvermutung nicht hinreichend Rechnung getragen wurde. Die Revision bietet hier die Chance, Fehler in der Urteilsfindung zu korrigieren und ein gerechteres Ergebnis zu erzielen. Unser Fokus liegt darauf, jede mögliche Unregelmäßigkeit im Verfahren und im Urteil aufzudecken und konsequent anzufechten.
5. Engagierte und kompetente Unterstützung
Unsere Mandanten profitieren von einem Team, das nicht nur fachlich erstklassig aufgestellt ist, sondern auch mit Empathie und Entschlossenheit arbeitet. Wir wissen, wie belastend sexualstrafrechtliche Verfahren für Betroffene sein können, und stehen unseren Mandanten in jeder Phase des Revisionsverfahrens zur Seite – mit der nötigen Diskretion, Klarheit und Entschlossenheit.
6. Einzigartige Kombination
Die Kombination unserer tiefgehenden Expertise im Sexualstrafrecht und in der strafrechtlichen Revision bietet Mandanten einen einzigartigen Vorteil. Wir verbinden juristische Präzision mit wissenschaftlicher Fundierung und einer klaren Fokussierung auf die Verteidigung individueller Rechte. Dies macht uns zu einem starken Partner für alle, die sich gegen Urteile im Sexualstrafrecht verteidigen müssen.
Mehr zum Revisionsverfahren finden Sie hier.
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
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FAQ
Warum ist eine spezialisierte Revision im Sexualstrafrecht wichtig?
Die strafrechtliche Revision erfordert tiefgehende Kenntnisse im Revisionsrecht und im Sexualstrafrecht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold kombinieren diese Expertisen, um Rechtsfehler aufzudecken und Mandanten optimal zu verteidigen.
Welche Vorteile bietet die wissenschaftliche Expertise von HT Defensio?
Mit Experten wie Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, Prof. Dr. Gerhold und Dr. Diebel vereint HT Defensio wissenschaftliche Präzision und praktische Erfahrung. Dies ermöglicht eine fundierte und exakte Prüfung von Urteilen, insbesondere bei komplexen Fällen.
Wie schützt HT Defensio vor Fehlurteilen im Sexualstrafrecht?
Wir analysieren Urteile auf Fehler und Verfahrensmängel, um Fehlurteile aufzudecken. Unsere maßgeschneiderten Strategien sichern Mandanten eine faire Neubewertung Ihres Falls.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten