Umweltstraftaten
Defensio Strafverteidiger – Umweltstrafrecht: Arten von Umweltstraftaten
Schnell zum Inhalt:
Umweltstraftaten zählen zu den besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen können sich oft unbewusst strafbar machen, da das Umweltrecht eine Vielzahl an Regelungen umfasst, die schnell zur strafrechtlichen Verantwortung führen können. Die Strafen sind empfindlich – von hohen Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
Erfahren Sie hier, welche Umweltstraftaten besonders relevant sind, welche Konsequenzen drohen und warum eine professionelle Verteidigung unerlässlich ist. Umweltstraftaten zählen zu den besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen können sich oft unbewusst strafbar machen, da das Umweltrecht eine Vielzahl an Regelungen umfasst, die schnell zur strafrechtlichen Verantwortung führen können. Die Strafen sind empfindlich – von hohen Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
Erfahren Sie hier, welche Umweltstraftaten besonders relevant sind, welche Konsequenzen drohen und warum eine professionelle Verteidigung unerlässlich ist.
Welche Delikte fallen unter die Umweltstraftaten?
Das Umweltstrafrecht ist in den §§ 324–330a StGB geregelt und umfasst zahlreiche Delikte. Besonders häufig sind folgende Straftatbestände:
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB)
Wer Gewässer oder den Boden durch umweltgefährdende Stoffe – z. B. Öl, Chemikalien oder Schwermetalle – verunreinigt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bereits die fahrlässige Verunreinigung kann strafbar sein.
Luftverunreinigung (§ 325 StGB)
Das Freisetzen von schädlichen Stoffen wie Industrieabgasen oder giftigen Dämpfen kann als Luftverunreinigung geahndet werden. Besonders in der Industrie und Landwirtschaft sind strenge Auflagen zu beachten.
Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB)
Illegale Müllentsorgung, unsachgemäße Lagerung oder illegale Einfuhr gefährlicher Abfälle fallen unter diesen Straftatbestand. Betroffen sind oft Unternehmen aus dem Bau-, Chemie- oder Entsorgungssektor.
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327 StGB)
Industrieanlagen oder Produktionsstätten, die ohne die erforderlichen Genehmigungen oder unter Missachtung von Umweltauflagen betrieben werden, können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB)
Wer in Naturschutzgebieten illegale Eingriffe vornimmt, beispielsweise durch unerlaubte Bauvorhaben oder Rodungen, macht sich strafbar.
Schwere Umweltgefährdung durch Freisetzen von Giften (§ 330a StGB)
Dieser Straftatbestand betrifft das vorsätzliche oder grob fahrlässige Freisetzen hochgefährlicher Stoffe mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Natur. Die Strafen reichen hier bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Welche Strafen drohen bei Umweltstraftaten?
Die Sanktionen für Umweltstraftaten sind drastisch. Sie reichen von hohen Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die konkrete Strafandrohung hängt vom Einzelfall ab:
- Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, unerlaubten Umgang mit Abfällen oder das illegale Betreiben von Anlagen.
- Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete.
- Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe für das Freisetzen von Giften mit schwerwiegenden Folgen (§ 330a StGB).
Neben den strafrechtlichen Folgen drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie Betriebsstilllegungen oder hohe Bußgelder.
Warum ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend?
Ein Ermittlungsverfahren wegen einer Umweltstraftat kann weitreichende Folgen für Sie oder Ihr Unternehmen haben. Behörden ermitteln oft intensiv und setzen auf Gutachten, Zeugenaussagen und Umweltprüfungen. Eine falsche oder unüberlegte Aussage kann die Verteidigung erheblich erschweren.
Unsere Empfehlung: Machen Sie keine Aussage bei der Polizei oder den Ermittlungsbehörden, bevor Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger gesprochen haben.
Das Team der Defensio Strafverteidiger unter der Leitung von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist auf Umweltstrafrecht spezialisiert und entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien. Wir vertreten Sie bundesweit – von der ersten Anhörung bis zum Hauptverfahren.
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FAQ
Was sollte ich tun, wenn gegen mich wegen einer Umweltstraftat ermittelt wird?
Bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich nicht gegenüber den Ermittlungsbehörden. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger.
Können auch Unternehmen für Umweltstraftaten belangt werden?
Ja, Unternehmen können über das Ordnungswidrigkeitenrecht mit hohen Bußgeldern und Betriebsschließungen sanktioniert werden. Zudem können Geschäftsführer und Verantwortliche persönlich strafrechtlich verfolgt werden.
Welche Strafen drohen bei fahrlässigen Umweltverstößen?
Auch fahrlässige Umweltvergehen sind strafbar. Die Strafen sind meist geringer als bei Vorsatz, können aber dennoch erhebliche Geldbußen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren eingestellt werden – z. B. bei geringer Schuld oder durch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen. Ein erfahrener Verteidiger kann hier entscheidende Verhandlungserfolge erzielen.
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