SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht bei Vergewaltigung
14.05.2025
WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei.
12.05.2025 – Verfahren wegen Kinderpornographie – Eingestellt nach 20 Minuten
12.05.2025
WO? Amtsgericht in Niedersachsen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Beratungsgespräche
Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen sehr jungen Mandanten im Jugendstrafrecht, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm das Verbreiten und der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Die Verteidigung regte zu Prozessbeginn ein Rechtsgespräch an. Zuvor verlass der Mandant eine ausführliche Stellungnahme, in der er insbesondere zu den Hintergründen der Taten ausführte. Rechtsanwalt Moro verwies in dem Rechtsgespräch auf die geringe Bildanzahl und die lange Verfahrensdauer, sodass die Verfahrensbeteiligten letztlich übereinkamen das Verfahren gegen die Auflage die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen. Der Mandant war erleichtert.
05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie
05.05.2025
WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!
30.04.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Nötigung
30.04.2025
WO? Schöffengericht Hamm
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandant wurde wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Hamm davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung eine Mindeststrafe von einem Jahr gedroht.
28.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
28.04.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich mit einer Frau zu einem date verabredet haben, sie mehrmals angefasst und schließlich Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Es fehlte bereits an einem entgegenstehenden Willen der Frau. Vor allem aber wurde der Mandant mit einer anderen Person verwechselt, da die Angaben zum Täter zu uneindeutig waren. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
27.04.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornographischer Inhalte
27.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, drei Nacktbilder ungefragt an eine Frau versendet zu haben. Er habe sie mehrfach auf sozialen Netzwerken kontaktiert und ihr schließlich die Bilder ungefragt als selbstlöschende Nachrichten geschickt. Sie fertigte von diesen Screenshots an. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft ist. Die verwendete Handynummer und der Chat konnten unserem Mandanten nicht eindeutig zugewiesen werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
23.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll entsprechende Bilder bewusst auf seinem Handy abgespeichert haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Anhaltspunkte für eine Verbreitung lagen nicht vor. Zudem hatte der Mandant keinen Besitzwillen. Vielmehr handelte es sich bei den wenigen Dateien um zufälligen Beifang. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
22.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
22.04.2025
WO? Amtsgericht Ahlen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende geständige Einlassung vorbereitet. Darin ging er auf die schwierige Lebenslage ein, in der unser Mandant die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und zeigte echte Reue. Bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt hatte Herr Grabitz unserem Mandanten dabei unterstützt, sich therapeutische Hilfe zu besorgen. Die Früchte dieser Therapie wurden in der Hauptverhandlung präsentiert. All dies führte dazu, dass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.
16.04.2025 – Erfolgreiche Strafmaßverteidigung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs unter Anwendung von Gewalt
16.04.2025
WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuellen Übergriff unter Anwendung von Gewalt
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff unter Anwendung von Gewalt vorgeworfen. Innerhalb der Hauptverhandlung gelang es Strafverteidiger Bartsch aufzuzeigen, dass es sich um eine jugendliche Verfehlung handelte, die maßgeblich auf der sexuellen Unerfahrenheit des Mandanten basierte. Der Umfang der angeklagten Tat konnte infolge einer Zeugenbefragung erheblich reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe standen am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich