Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
05.04.2026 Rücknahme des Strafbefehlsantrags beim Verdacht der sexuellen Belästigung
05.04.2026
WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Rücknahme des Strafbefehls
Dem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll der Anzeigenerstatterin auf der Tanzfläche einer Diskothek für ca. 3 Sekunden an das Gesäß gefasst haben. Dabei soll der Mandant erheblich alkoholisiert gewesen sein. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz des Mandanten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Bei der Berührung hat es sich um ein bloßes Versehen gehandelt. Zudem hatte es zuvor bereits Augenkontakt mit der Anzeigenerstatterin gegeben, weshalb der Mandant davon ausgegangen ist, die Anzeigenerstatterin werde der Berührung zustimmen. Das Gericht folgte dem Antrag und so konnte eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
02.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
02.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit seiner neuen Lebensgefährtin Sex vor seinem neunjährigen Sohn gehabt zu haben. Dabei soll der Sohn von etwas angespritzt worden sein. Der Verdacht gründete auf der Aussage der Mutter der Kinder und Audioaufnahmen. Mittels Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand, zumal die Vorwürfe im Rahmen eines erbittert geführten “Rosenkriegs” nach einer Trennung von der Kindesmutter erhoben worden waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
02.04.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
02.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram Direct eine inkriminierte Videodatei versandt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Versenden einer Datei an nur eine Person kein Verbreiten darstellt. Ein Zugänglichmachen lag ebenfalls nicht vor, da sich unser Mandant die Datei vermeintlich selber zugeschickt haben soll. Letztlich war auch der Besitz abzulehnen, da unser Mandant keinen Besitzwillen hatte. Auf seinen ausgewerteten Datenträgern konnten keine tragfähigen Anhaltspunkte für einen Versand des Videos an sich selbst gefunden werden. Daher konnte ihm auch keine Kenntnis von dem Video unterstellt werden. Hinsichtlich aller aufgefundenen Dateien war davon auszugehen, dass er von diesen, insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von legalen Dateien auf seinen Geräten, keine Kenntnis hatte. Es erschien wahrscheinlicher, dass die Dateien ohne sein Zutun automatisch auf sein Mobiltelefon heruntergeladen wurden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
01.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht Umgang mit kinderpornografischen Schriften
01.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Umgang mit kinderpornografischen Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
01.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Halle (Saale)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kind aus seinem Bekanntenkreis vor mehreren Jahren sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis, und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
27.03.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
27.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
26.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
26.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
25.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften sowie Beleidigung
25.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften und Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, eine ebenfalls jugendliche Bekannte in einem Gruppenanruf beleidigt zu haben und einen Screenshot zu besitzen, auf dem diese Bekannte mit freiem Oberkörper zu erkennen war. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hanau konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften noch hinsichtlich der Beleidigung besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
24.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
24.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht d. Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Ausweislich einer aus den USA stammenden Verdachtsmeldung sollte er via Snapchat ein Nacktbild an eine Minderjährige versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte die Vorwürfe im Rahmen einer Schutzschrift vollumfänglich entkräften. Zum einen war das einen nackten männlichen Torso zeigende Bild noch nicht als pornographisch zu qualifizieren. Zum anderen gab es nach Aktenlage keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, dass der Versender von der Minderjährigkeit seiner Chatpartnerin positive Kenntnis hatte. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
23.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht d. Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinder- und jungendpornografischer Inhalte
23.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht d. Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinder- und jungendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll von einem jugendlichen Mädchen empfangene pornografische Videos über einen Social-Media-Account an ihre Freundinnen gesendet haben. Außerdem soll er kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und verschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Täterschaft unseres Mandanten bezüglich des Versendens der Videos und ein Besitzwille bezüglich des Großteils der kinder- und jugendpornografischen Inhalte nicht nachweisbar waren. Er konnte die Staatsanwaltschaft dadurch von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Auflage mit Zustimmung des Gerichts überzeugen.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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