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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

03.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

03.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Tumblrkinderpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu habenDas Verfahren wurde durch zwei CyberTipline-Meldungen des NCMEC an das BKA eingeleitet. Das BKA konnte anschließend durch die IP-Adresse die Identität des Anschlussinhabers ermitteln, der ein Familienmitglied unserer Mandantin war. Während der Durchsuchung legte unsere Mandantin jedoch ein Geständnis ab, wodurch sich der Tatverdacht gegen sie richtete. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erzielte Rechtsanwalt Grabitz antragsgemäß eine EinstellungEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

02.06.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten

02.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Letztere ist in diesem Fall nicht erfolgt. 

01.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung

01.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll die an Schizophrenie erkrankte Anzeigenerstatterin dazu gedrängt haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Nachdem sie die Strafanzeige erstattet hat, hat sie jedoch eine weitere Vernehmung abgelehnt. Eine Bestrafung des Mandanten hat die Anzeigenerstatterin nicht gewollt. Sie ist durch ihren Vater zur Anzeige gedrängt worden. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an einer hinreichend belastbaren Aussage fehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag. 

27.05.2026 Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung

27.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Partnerin während eines gemeinsamen Urlaubs im Schlaf sexuell berührt zu haben. Zuvor hatte zwischen den Beteiligten einvernehmlicher Geschlechtsverkehr stattgefunden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlichen Schutzschrift aus, dass bereits keine tatbestandsmäßige sexuelle Belästigung oder kein sexueller Übergriff vorlag, da sich die Beteiligten in einer fortdauernden Intimsituation innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung befanden und objektive Anhaltspunkte für eine Beendigung dieser Situation oder eine erkennbare Ablehnung weiterer körperlicher Nähe nicht ersichtlich waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

25.05.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff

25.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing)Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugendass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

24.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

24.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfenEr soll eine Bildaufnahme während des Geschlechtsverkehrs ohne Einwilligung der abgebildeten Person gemacht und über ein soziales Netzwerk versendet habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass von einem Einverständnis bei der Aufnahme der Bilder auszugehen ist, das Verfahren jedenfalls wegen geringe der Schuld einzustellen ist. 

23.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie

23.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll eine Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten über Google-Drive hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Marcel Bartsch heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

22.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

22.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Dateien über ein Messenger an zwei andere Personen gesendet habenIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

20.05.2026 Bewährungsstrafe beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

20.05.2026

WO? Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Gotthardt, Strafverteidigerin Svea Riepshoff
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
Ergebnis: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen empfindliche Haftstrafen. Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Svea Riepshoff sowie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnten in einer Doppelverteidigung das Gericht jedoch von einer Bewährungsstrafe überzeugen. So blieb die Freiheit des Mandanten erhalten. Er konnte den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit verlassen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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