01.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Halle (Saale)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kind aus seinem Bekanntenkreis vor mehreren Jahren sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis, und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.