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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

24.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

24.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen auf Snapchat eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Besitzwillen des Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

22.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Landgericht Münster

22.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen mehrfacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Münster angeklagt. In einem mehrtätigen Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die Belastungsaussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch. Im Fall einer Verurteilung hätten mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe gedroht.

22.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Dateien  

22.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Dateien 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Rostock konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

20.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen

20.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Krankenzimmer mit einem erigierten Glied eine Pflegefachassistentin aufgefordert haben beim Masturbieren zu zuschauen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Zudem bestand bei Wahrunterstellung bereits kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

18.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

18.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Taxifahrgast sexuell belästigt zu haben, indem er sie am Oberschenkel berührt haben soll. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lüneburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

16.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

16.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Freundin auf einer privaten Silvesterparty vergewaltigt zu haben.  In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mainz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht  nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

14.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart. 

12.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht exhibitionistischer Handlungen

12.04.2026

WO? Amtsgericht St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht exhibitionistischer Handlungen
Ergebnis: Nichteröffnung des Verfahrens 

Unserem Mandanten wurdeexhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll in einem öffentlichen Verkehrsmittel onaniert haben. In einer umfangreichen Schutzschrift an das Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro das Gericht davon überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es konnte dargelegt werden, dass das Verhalten des Mandanten fälschlich als sexuelle Handlung wahrgenommen wurde und die Anzeigenerstatterin die Situation somit missverstanden hat. Das Gericht eröffnete das Hauptverfahren folgerichtig nicht. Damit ist dem Mandanten nicht nur eine mögliche Verurteilung erspart geblieben, sondern auch eine, insbesondere bei solchen Vorwürfen, unangenehme Hauptverhandlung. 

10.04.2026 Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie Amtsgericht Ibbenbüren

10.04.2026

WO? Amtsgericht Ibbenbüren
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie
Ergebnis: Teilfreispruch

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das Verfahren gegen eine (moderate) Geldauflage eingestellt werden kann. Andernfalls hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten udn ein Eintrag im Führungszeugnis gedroht. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.

10.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs

10.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damals neunjährige Tochter im Rahmen von Umgangsbesuchen mehrmals sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft ist. Dr. Hennig stellte klar heraus, dass sich der Konflikt der Eltern mittlerweile auf die Tochter übertragen hat und die Aussage durch erhebliche fremdsuggestive Prozesse beeinflusst wurde. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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