05.04.2026

WO? Amtsgericht Siegburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Rücknahme des Strafbefehls   

Dem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll der Anzeigenerstatterin auf der Tanzfläche einer Diskothek für ca. 3 Sekunden an das Gesäß gefasst haben. Dabei soll der Mandant erheblich alkoholisiert gewesen sein. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz des Mandanten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Bei der Berührung hat es sich um ein bloßes Versehen gehandelt. Zudem hatte es zuvor bereits Augenkontakt mit der Anzeigenerstatterin gegeben, weshalb der Mandant davon ausgegangen ist, die Anzeigenerstatterin werde der Berührung zustimmen. Das Gericht folgte dem Antrag und so konnte eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.