Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
15.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
15.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
15.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
15.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Nach einer Meldung des NCMEC soll ein Video eines Mädchens versendet worden sein. Hierzu wurde ein Account genutzt, der die damalige E-Mail-Adresse des Mandanten verwendete. Bei einer Durchsuchung wurden das Smartphone und das Notebook des Mandanten durch die Einsatzkräfte gesichtet. Strafverteidiger Bartsch konnte mittels ausführlicher Schutzschrift und akribischem Aktenstudium herausarbeiten, dass mangels Auffindens des verfahrensauslösenden Videos oder anderer pornographischer Inhalte auf dem Smartphone und dem Notebook des Mandanten kein hinreichender Verdacht besteht. Die Nutzung der E-Mail-Adresse des Mandanten kann dem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, weil der Nachrichtendienst bei der Registrierung die angegebenen Nutzerdaten nicht überprüft. Die Anmeldung mit dieser E-Mail-Adresse geschah aller Wahrscheinlichkeit durch unbefugte Dritte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
14.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
14.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Kurznachrichtendienst ein Foto zur Einmalansicht eines erigierten Glieds an ein 12-jähriges Mädchen gesendet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte herausarbeiten, dass der Mandant das Alter der Chatpartnerin nicht kannte. Zudem gab es im gesamten zur Akte gereichten Chatverlauf keinerlei Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Foto versendet worden ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
11.04.2025 – Einstellung bei Sexuelle Belästigung
11.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Frau, die er zuvor in einer Lokalität kennengelernt hat, während der sich anschließenden gemeinsamen Nacht unter ihrer Schlafkleidung berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Maßstäben unglaubhaft war. Sie verstrickte sich hinsichtlich des Hauptgeschehens in Widersprüche. Zudem fehlte unserem Mandanten zum Zeitpunkt der vermeintlichen Berührungen jedenfalls der notwendige Belästigungsvorsatz. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
10.04.2025 – Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung
10.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.04.2025 – Versuchte Vergewaltigung – Verfahren eingestellt und Mandant erleichert
10.04.2025
WO? Amtsgericht im Raum Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Versuchte sexuelle Übergriffe und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung gegen Geldauflage
Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen jungen Mandanten dem zwei versuchte sexuelle Übergriffe und in einem Fall dazu eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wurden. In einem Rechtsgespräch direkt am Beginn der Hauptverhandlung auf Initiative von Strafverteidiger Oliver Moro erörterten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eines prozessökonomischen und zugleich opferschonenden Verfahrensgang. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung der Verteidigung und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage nach den Einstellungsvorschriften im Jugendstrafrecht ein. Der nervöse Mandanten war sehr erleichert.
08.04.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung
08.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll seine Ex-Freundin bei einem Treffen zum Oralverkehr gezwungen haben. Durch akribische und sorgfältige Auswertung der belastenden Aussage konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Widersprüche und Ungenauigkeiten der Angaben der Belastungszeugin herausarbeiten. Es konnte dargelegt werden, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgten und vom Ziel geprägt waren, die Beziehung zum Mandanten zu retten. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Einschätzung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen
08.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
08.04.2025 – Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall – Freiheit und Arbeitsplatz erhalten
08.04.2025
WO? Schöffengericht in Nordeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, Prof. Dr. Gerhold
DELIKT: Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe zur Bewährung
Das Verteidiger-Duo Prof. Dr. Gerhard und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigten einen Mandanten vor einem Schöffengericht in Norddeutschland. Dem Mandanten wurde sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung vorgeworfen. Zu Beginn des Prozess verlas die Verteidigung eine ausführliche Stellungnahme, die sie gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitet hatten. In einem anschließenden ausführlichen Rechtsgespräch erörterte die Verteidigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft das Fehlen der Voraussetzungen für das Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Alle Verfahrensbeteiligten kamen sodann überein, dass kein besonders schwerer Fall vorliegt. Eine zusätzliche Strafrahmenverschiebung zugunsten des Mandanten erfolgte angesichts seiner erheblichen Alkoholintoxikation. Das Ziel der Verteidigung konnte erreicht werden: Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Höhe verurteilt, die zu keinem zwingenden Arbeitsplatzverlust für den Mandanten führt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Freiheit und der Arbeitsplatz des Mandanten konnte erhalten werden.
07.04.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der Vergewaltigung
07.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin während der Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben bestehen. Es fehlte schon an einer hinreichenden Konkretisierung der einzelnen Taten. Im Übrigen war die Schilderung der Geschehensabläufe oberflächlich und unplausibel. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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