08.04.2025

WO? Schöffengericht in Nordeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, Prof. Dr. Gerhold
DELIKT: Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe zur Bewährung

Das Verteidiger-Duo Prof. Dr. Gerhard und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigten einen Mandanten vor einem Schöffengericht in Norddeutschland.  Dem Mandanten wurde  sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung vorgeworfen. Zu Beginn des Prozess verlas die Verteidigung  eine ausführliche Stellungnahme, die sie gemeinsam mit dem Mandanten  erarbeitet hatten. In einem anschließenden ausführlichen Rechtsgespräch erörterte die Verteidigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft das Fehlen der Voraussetzungen für das Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Alle Verfahrensbeteiligten kamen sodann überein, dass kein besonders schwerer Fall vorliegt. Eine zusätzliche  Strafrahmenverschiebung zugunsten des Mandanten erfolgte angesichts seiner erheblichen Alkoholintoxikation. Das Ziel der Verteidigung konnte erreicht werden: Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Höhe verurteilt, die zu keinem zwingenden Arbeitsplatzverlust für den Mandanten führt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Freiheit und der Arbeitsplatz des Mandanten konnte erhalten werden.