11.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Frau, die er zuvor in einer Lokalität kennengelernt hat, während der sich anschließenden gemeinsamen Nacht unter ihrer Schlafkleidung berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Maßstäben unglaubhaft war. Sie verstrickte sich hinsichtlich des Hauptgeschehens in Widersprüche. Zudem fehlte unserem Mandanten zum Zeitpunkt der vermeintlichen Berührungen jedenfalls der notwendige Belästigungsvorsatz. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.