07.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin während der Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben bestehen. Es fehlte schon an einer hinreichenden Konkretisierung der einzelnen Taten. Im Übrigen war die Schilderung der Geschehensabläufe oberflächlich und unplausibel. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.