14.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Kurznachrichtendienst ein Foto zur Einmalansicht eines erigierten Glieds an ein 12-jähriges Mädchen gesendet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte herausarbeiten, dass der Mandant das Alter der Chatpartnerin nicht kannte. Zudem gab es im gesamten zur Akte gereichten Chatverlauf keinerlei Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Foto versendet worden ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.