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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatvorwurf Vergewaltigung

20.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die mit ihm befreundete Anzeigenerstatterin vergewaltigt zu haben. Der Vorwurf stützte sich ausschließlich auf ihre Aussage. Durch die ausführliche Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Grabitz konnte jedoch dargelegt werden, dass sich die Aussage der Anzeigenerstatterin als inkonstant und unplausibel erwies. Dies beschränkte sich nicht auf einzelne Randaspekte, sondern prägte den Aussageverlauf insgesamt. Selbst bei Wahrunterstellung ihres Vortrags bestand aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

19.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer   
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an seinem Arbeitsplatz in einem Altenpflegeheim eine Bewohnerin ungewollt in ihrem Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Es wurde aufgezeigt, dass Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Tatverdacht Vergewaltigung

18.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Seine Ex-Freundin hat ihn nach mehr als sechs Jahren dergestalt beschuldigt, dass er sie gegen ihren Willen gefesselt und in sie eingedrungen sein soll. Eine Äußerung bzw. ein konkludentes Verhalten, dass sie den Sex nicht wollte, gab es nicht. Einen genauen Tatzeitpunkt konnte sie dabei auch nicht benennen. Wie sich herausstellte, hat sie den Vorwurf erst dann erhoben, als sie aus dem Ausland zurückkam, wobei sie kurz danach mit unserem Mandanten Schluss gemacht hat. Zuvor hatte sie wohl eine Affäre gehabt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen die Aussage der Anzeigeerstatterin als unglaubhaft zu klassifizieren ist und der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt ist. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte

17.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Essen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts der Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unseren Mandanten wurde Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornographischer Inhalte vorgeworden; sie sollen auf Dropbox ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Essen konnten Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und den Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.

14.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte u.a.  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. Im Rahmen einer Durchsuchung seien auf seinem Endgerät kinderpornographische Inhalte aufgefunden worden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz darlegen, dass die stattgefundene Durchsuchung an schwerwiegenden Verstößen leidet und daher ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht. Im Übrigen war die Täterschaft unseres Mandanten hinsichtlich des vorgeworfenen Upload Vorgangs nicht nachweisbar. Bei den auf seinem Endgerät aufgefundenen minimalen Anzahl von inkriminierten Inhalten lag kein Besitzwille vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs u.a.

13.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer   
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Bekannte über mehrere Jahre wiederholt sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Die Vorwürfe wurden erst fünfzehn Jahre nach den ältesten Vorfällen zur Anzeige gebracht, und selbst die Staatsanwaltschaft hielt die Sache ohne aussagepsychologische Begutachtung für nicht entscheidbar. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse nach der Nullhypothese des Bundesgerichtshofs, die klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Analyse zeigte auf, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin über Jahre hinweg gemeinsam mit einer Freundin rekonstruiert und damit erheblich suggestionsbelastet war, dass sich zentrale Angaben zum Tatgeschehen widersprachen und dass eine nachvollziehbare Motivlage für eine Falschbelastung bestand. Diese Analyse überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und unserem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.

Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

12.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Rechtsanwalt Christoph Grabitz   
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Party seine Tochter gegenüber sexuelle übergriffig geworden zu sein. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin erhebliche Glaubhaftigkeitszweifel aufweisen, die zeitlichen Abläufe und behaupteten Vorfälle widersprüchlich sind und objektive Anhaltspunkte für eine Täterschaft fehlen. Dem folgte die Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

 

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Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

11.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Frau nach einem über ein Online-Date vereinbarten Treffen vergewaltigt zu haben. Während das Kennenlernen zunächst einvernehmlich verlief, bewertete die Anzeigenerstatterin einzelne Handlungen im Nachhinein als unfreiwillig. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der einzigen Hauptbelastungszeugin aufkamen. Kern des Antrags war eine differenzierte aussagepsychologische Analyse des Aussageverhaltens. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Eine öffentliche Hauptverhandlung blieb dem Mandanten erspart und eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte nicht. 

Einstellung beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

10.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Instagram einen Chat mit einem 14-Jährigen Chatpartner geführt haben und zwei kinderpornographische Inhalte empfangen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass meinem Mandanten kein Besitz nachgewiesen werden kann. Es lag keine Rekonstruktion der Daten vor. Die IP-Adresse und die Zuordnung zur Rufnummer begründet allein keinen Tatverdacht. Ein Anhaltspunkt für einen Besitz inkriminierter Dateien bestand zu keinem Zeitpunkt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

07.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aachen  
WER? Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer  
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, er soll eine Dreizehnjährige auf einer Bank missbraucht haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aachen konnte Strafverteidigerin Mayer darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht und die einzige Belastungszeugin unglaubhafte Angaben machte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

 

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Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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