20.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Christoph Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die mit ihm befreundete Anzeigenerstatterin vergewaltigt zu haben. Der Vorwurf stützte sich ausschließlich auf ihre Aussage. Durch die ausführliche Schutzschrift des Fachanwalts für Strafrecht Grabitz konnte jedoch dargelegt werden, dass sich die Aussage der Anzeigenerstatterin als inkonstant und unplausibel erwies. Dies beschränkte sich nicht auf einzelne Randaspekte, sondern prägte den Aussageverlauf insgesamt. Selbst bei Wahrunterstellung ihres Vortrags bestand aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.