18.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Seine Ex-Freundin hat ihn nach mehr als sechs Jahren dergestalt beschuldigt, dass er sie gegen ihren Willen gefesselt und in sie eingedrungen sein soll. Eine Äußerung bzw. ein konkludentes Verhalten, dass sie den Sex nicht wollte, gab es nicht. Einen genauen Tatzeitpunkt konnte sie dabei auch nicht benennen. Wie sich herausstellte, hat sie den Vorwurf erst dann erhoben, als sie aus dem Ausland zurückkam, wobei sie kurz danach mit unserem Mandanten Schluss gemacht hat. Zuvor hatte sie wohl eine Affäre gehabt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb in solchen Situationen die Aussage der Anzeigeerstatterin als unglaubhaft zu klassifizieren ist und der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt istDem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.