19.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an seinem Arbeitsplatz in einem Altenpflegeheim eine Bewohnerin ungewollt in ihrem Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwältin für Strafrecht Mayer darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Es wurde aufgezeigt, dass Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
