11.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Frau nach einem über ein Online-Date vereinbarten Treffen vergewaltigt zu haben. Während das Kennenlernen zunächst einvernehmlich verlief, bewertete die Anzeigenerstatterin einzelne Handlungen im Nachhinein als unfreiwillig. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der einzigen Hauptbelastungszeugin aufkamen. Kern des Antrags war eine differenzierte aussagepsychologische Analyse des Aussageverhaltens. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte der Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Eine öffentliche Hauptverhandlung blieb dem Mandanten erspart und eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte nicht.
