Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
02.05.2026 Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
02.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Ergebnis: Einstellung
01.05.2026 Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung
01.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten – einem Polizisten – wurde sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen. Er soll diese am Kopf gekrault und berührt, sowie ihre Stirn geküsst haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass sämtliche Berührungen ihren Ursprung in einem kollegialen und freundschaftlichen Näheverhältnis – welches die Anzeigenerstatterin ausweislich diverser Chatverläufe selbst erheblich gefördert hat – hatten. Eine sexuelle Konnotation lag mithin fern. Überdies entsprachen die behaupteten Emotionen der Anzeigenerstatterin während der Berührungen nicht den Anforderungen an eine „Belästigung“. Die verbalen Äußerungen genügten hingegen – mangels Herabwürdigung der Anzeigenerstatterin – nicht den Anforderungen an eine (sexuelle) Beleidigung. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
28.04.2026 Teilfreispruch beim Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte Amtsgericht Meschede
28.04.2026
WO? Amtsgericht Meschede
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Teilfreispruch
Der Mandant wegen wegen mehrfacher Verbreitung pornografischer Inhalte vor dem Amtsgericht Meschede angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es aufgrund intensiver Zeugenbefragung einen Teilfreispruch für den Mandanten zu erzielen. Wegen des noch übrig gebliebenen Delikts wurde eine moderate Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhangen. So konnte ein Eintrag im Führungszeugnis verhindert werden.
28.04.2026 Einstellung beim Verdacht der sexuellen Belästigung
28.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts der Sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
27.04.2026 Einstellung beim Verdacht sexuelle Belästigung
27.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll in seiner Funktion als Bademeister mit zwei Jugendlichen Badegästen per Snapchat in Kontakt getreten sein und in der Folge zwei „Snaps“ seines bekleideten Genitals versendet haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass das Verhalten des Mandanten keinen Straftatbestand erfüllt und im Übrigen einer der beiden Badegäste massiv unter dem Eindruck seiner Eltern und schlechter Vorerfahrungen stand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
26.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
26.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, beim ersten Treffen in der Wohnung der Anzeigenerstatterin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, obwohl diese dies angeblich nicht gewollt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ihr Verhalten während des Treffens insgesamt ambivalent. Vor diesem Hintergrund war ein entgegenstehender Wille für unseren Mandanten nicht erkennbar. Nach Würdigung der Gesamtumstände stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.
24.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
24.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen auf Snapchat eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Besitzwillen des Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
22.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Landgericht Münster
22.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen mehrfacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Münster angeklagt. In einem mehrtätigen Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die Belastungsaussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch. Im Fall einer Verurteilung hätten mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe gedroht.
22.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Dateien
22.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Dateien
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Rostock konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
20.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
20.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung und exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in seinem Krankenzimmer mit einem erigierten Glied eine Pflegefachassistentin aufgefordert haben beim Masturbieren zu zuschauen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Zudem bestand bei Wahrunterstellung bereits kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
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