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Weil wir Sie als Mensch und nicht als Aktenzeichen sehen

ABLAUF DES STRAFVERFAHRENS

Anwalt Notfall – Soforthilfe im Strafrecht, wenn jede Minute zählt

Ein strafrechtlicher Notfall kommt meist ohne Vorwarnung: Die Polizei steht vor der Tür, es erfolgt eine Hausdurchsuchung, ein Angehöriger wurde nach einer Festnahme oder Verhaftung mitgenommen oder Sie erhalten plötzlich die Information über einen bestehenden Haftbefehl. In solchen Situationen ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Genau dafür steht unser anwaltlicher Notdienst. Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht ist unsere Kanzlei im Ernstfall 24/7 erreichbar und bietet Ihnen im Notfall sofort erfahrene Unterstützung in Strafsachen.

Je früher ein spezialisierter Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Rechtsanwältin eingeschaltet wird, desto größer sind die Möglichkeiten, Fehler zu vermeiden und frühzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen.

 

Anwaltsnotdienst: So schnell erhalten Sie bei uns konkrete Hilfe

Wer uns im Notfall kontaktiert, erhält keine allgemeine Warteschleife, sondern schnellstmöglich eine erste strafrechtliche Einschätzung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab:

  • Sofortiger telefonischer Erstkontakt im strafrechtlichen Notfall
  • 24/7-Erreichbarkeit bei dringenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden
  • Rückruf in akuten Fällen in kürzester Zeit
  • Erste Handlungshinweise: Was sagen? Was nicht unterschreiben? Wie verhalten?
  • Unmittelbare Prüfung der Umstände

Unser Strafverteidiger Notdienst ist insbesondere darauf ausgerichtet, bei laufenden Maßnahmen keine wertvolle Zeit zu verlieren. Während bei vielen Situationen einige Stunden noch vertretbar sein können, zählt bei polizeilichem Zugriff oft jede Minute.

 

In welchen Situationen ist ein Notfall Anwalt wirklich notwendig?

Ein Anwaltsnotdienst im Strafrecht sollte immer dann kontaktiert werden, wenn staatliche Zwangsmaßnahmen laufen oder unmittelbar drohen.

Typische strafrechtliche Notfälle:

  • laufende oder angekündigte Hausdurchsuchung
  • Festnahme eines Angehörigen oder eigene Ingewahrsamnahme
  • Mitteilung über einen Haftbefehl
  • polizeiliche Vernehmung als Beschuldigter
  • überraschende Vorladung zur Polizei
  • Konfrontation mit schwerwiegenden Ermittlungsmaßnahmen

In diesen Situationen können wir sofort tätig werden: Wir nehmen Kontakt zu Polizei oder Ermittlungsbehörden auf, klären den konkreten Tatvorwurf, prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

 

Wann liegt eher kein strafrechtlicher Sofort-Notruf vor?

Nicht jede strafrechtliche Sorge erfordert einen nächtlichen Notruf beim Strafverteidiger. Bei länger bekannten Terminen, einer bereits rechtskräftigen Geldstrafe oder organisatorischen Fragen kann regelmäßig ein normaler Beratungstermin vereinbart werden.

 

Häufige Notfälle und sofortige Tipps vom Strafverteidiger

Bei einer Hausdurchsuchung

Wir geben Ihnen sofort telefonische Verhaltensanweisungen, begleiten die Maßnahme anwaltlich und prüfen anschließend die Sicherstellungen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Hausdurchsuchung.

Bei Festnahme oder Verhaftung

Wir klären, wo sich der Betroffene befindet, beantragen Akteneinsicht, nehmen Kontakt zur Polizei auf und bereiten die Verteidigung gegen eine Inhaftierung vor.

Bei Vorladung oder Beschuldigtenanhörung

Auch wenn noch keine Festnahme erfolgt ist, sollten Sie frühzeitig handeln. Auf unserer Seite Vorladung als Beschuldigter erläutern wir die ersten wichtigen Schritte.

Bei bereits erhobener Anklage

Auch im späteren Stadium können schnelle Weichenstellungen entscheidend sein. Mehr dazu lesen Sie im Bereich Anklage sowie zum allgemeinen Ablauf Strafverfahren.

 

Was Sie beim anwaltlichen Notdienst unbedingt beachten sollten

Damit wir Ihnen sofort helfen können, halten Sie nach Möglichkeit folgende Informationen bereit:

  1. Wer hat die Maßnahme durchgeführt?
  2. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl vor?
  3. Welche Unterlagen wurden übergeben?
  4. Wurden bereits Aussagen gemacht?

Wichtig ist vor allem: Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben zur Sache. Gerade Beschuldigte verschlechtern ihre Ausgangslage häufig durch spontane Erklärungen.

Themenübersicht Ablauf des Strafverfahrens


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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