12.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Rechtsanwalt Christoph Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Party seine Tochter gegenüber sexuelle übergriffig geworden zu sein. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin erhebliche Glaubhaftigkeitszweifel aufweisen, die zeitlichen Abläufe und behaupteten Vorfälle widersprüchlich sind und objektive Anhaltspunkte für eine Täterschaft fehlen. Dem folgte die Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
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