10.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Instagram einen Chat mit einem 14-Jährigen Chatpartner geführt haben und zwei kinderpornographische Inhalte empfangen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass meinem Mandanten kein Besitz nachgewiesen werden kann. Es lag keine Rekonstruktion der Daten vor. Die IP-Adresse und die Zuordnung zur Rufnummer begründet allein keinen Tatverdacht. Ein Anhaltspunkt für einen Besitz inkriminierter Dateien bestand zu keinem Zeitpunkt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
