SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

07.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen

07.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Detmold
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Ausüben exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Gleich vier Mädchen sollen innerhalb eines kurzen Zeitraums ungewollt das Geschlechtsteil eines Mannes auf dem Schulweg gesehen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten und legte darüber hinaus dar, dass die durch die Zeuginnen beschriebene Person keine sexuelle Handlung ausgeführt hat. Wenn überhaupt hing die Sporthose versehentlich etwas zu weit unten. Vor allem ließ sich gut begründen, dass eine ganz andere Person als Täter in Betracht kommt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

06.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

06.03.2025

WO? Amtsgericht Uelzen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Freispruch

Unserem zum Tatzeitpunkt heranwachsenden Mandanten wurde ein nach alter Gesetzeslage als sexueller Missbrauch von Kindern strafbares Verhalten vorgeworfen. Er soll über Instagram und Snapchat Kontakt zu einem Kind aufgenommen haben, um in sexualisierter Weise auf dieses einzuwirken. Strafverteidiger Bartsch gelang es darzulegen, dass die Accounts des Mandanten zum besagten Zeitpunkt gehackt worden waren. Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte zudem herausgearbeitet werden, dass auch rechtliche Gründe gegen eine Tatbestandsverwirklichung sprachen. Das vorsätzliche Einwirken auf ein Kind war – unabhängig von der Täterschaft – nicht erkennbar. Im Ergebnis erfolgte ein Freispruch aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen.

01.03.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung

01.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Bekannte nach einer gemeinsamen Party auf dem Nachhauseweg sexuell genötigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht darstellen, dass keine Handlungen gegen den Willen der Belastungszeugin vorgelegen haben. Diese hatte aktiv am sexuellen Geschehen teilgenommen. Vielmehr beruhte die Anzeigenerstattung auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge auto- sowie fremdsuggestiver Einflüsse. Die Belastungszeugin hatte sich eine Beziehung mit unserem Mandanten erhofft, welche dieser allerdings nicht eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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