16.04.2025
WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuellen Übergriff unter Anwendung von Gewalt
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff unter Anwendung von Gewalt vorgeworfen. Innerhalb der Hauptverhandlung gelang es Strafverteidiger Bartsch aufzuzeigen, dass es sich um eine jugendliche Verfehlung handelte, die maßgeblich auf der sexuellen Unerfahrenheit des Mandanten basierte. Der Umfang der angeklagten Tat konnte infolge einer Zeugenbefragung erheblich reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe standen am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz.